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Suchergebnis Urteilssuche (71 - 80 von 249)

  1. 64 S 138/85 - Abstandszahlung; Hausverwaltung - Haftung für Abstandszahlung; Vermieter - Haftung für an Hausverwaltung geleistete Abstandszahlung
    Leitsatz: Der Vermieter haftet für die an seine Hausverwaltung geleistete Abstandszahlung.
    LG Berlin
    06.09.1985
  2. 64 S 138/85 - Verschulden des Hausverwalters bei Vertragsabschluß; Verschulden bei Vertragsschluß; Verwalter; Hausverwalter; Erfüllungsgehilfe; Schadenersatz wegen Vertrauensschadens; Abstandszahlungen, gesetzwidrige
    Leitsatz: Der Vermieter schuldet auch dann die Zurückzahlung einer preisrechtswidrigen Abstandsleistung, wenn sein Hausverwalter oder dessen Erfüllungsgehilfe den Abstand unmittelbar in Zusammenhang mit dem Abschluß des Mietvertrages verlangt und erhalten hat.
    LG Berlin
    06.09.1985
  3. 61 S 111/85 - Vertragspartei im Mietvertrag; Vertragsschluß; Mitmieterstellung; Unterschrift, Bürge; Ehefrau
    Leitsatz: Auch wenn der Ehepartner im Mietvertrag nicht namentlich aufgeführt wird, wird er durch seine Unterschrift unter den Mietvertrag Mitmieter.
    LG Berlin
    02.09.1985
  4. 8 REMiet 4/84 - Abwälzung der Schönheitsreparaturen bei Vermietung einer nicht renovierten Wohnung; Schönheitsreparaturen; Instandhaltungspflicht; Formularmietvertrag; Abwälzungsklausel; Wohnung; unrenoviert
    Leitsatz: Dem Bundesgerichtshof wird folgende Rechtsfrage zur Entscheidung vorgelegt: Ist bei der Vermietung einer unrenovierten Wohnung die formularvertragliche Abwälzung laufender Schönheitsreparaturen auf den Mieter unwirksam mit der Folge, daß der Vermieter den Mieter auch nicht auf Grund eines bei Ende des Mietverhältnisses gegebenen Renovierungsbedarfs zu Renovierungsleistungen heranziehen kann?
    OLG Stuttgart
    02.09.1985
  5. 64 S 195/85 - Angemessene wirtschaftliche Verwertung; Mietverhältnis, Beendigung; Kündigung; Mieterschutz; Interesse, berechtigtes; Nachteile, erhebliche verwertungswirtschaftliche; Umbaumaßnahmen; Ausstattungsstandard; Wirtschaftlichkeitsberechnung
    Leitsatz: 1. Auch der Umbau vorhandener Wohnungen in größere Wohnungen mit höherem Ausstattungsstandard kann eine wirtschaftliche Verwertung i.S.d. § 564 b Abs. 2 Nr. 3 BGB darstellen. 2. Eine Kündigung wegen dieser beabsichtigten Umbaumaßnahmen ist jedoch nur dann gerechtfertigt, wenn der Vermieter im einzelnen darlegt, daß ihm sonst erhebliche Nachteile entstehen würden; dazu bedarf es im Zweifel einer Wirtschaftlichkeitsberechnung hinsichtlich der nach dem Umbau erzielbaren Einnahmen und entstehenden Ausgaben, die den ohne Umbau erzielbaren Einnahmen und entstehenden Ausgaben gegenübergestellt werden müssen.
    LG Berlin
    30.08.1985
  6. 64 S 252/85 - Unzulässige Abstandsforderung des Vermieters als Vertreter des Vormieters ohne Vertretungsmacht; Mietpreisbindung, Altbau; Abstandszahlung; Altbauwohnraum; Abstandsvereinbarung; Vertreter ohne Vertretungsmacht; Beweislast für Vollmacht
    Leitsatz: Der als Vertreter des Vormieters auftretende Vermieter muß bei Entgegennahme einer Abstandszahlung nachweisen, daß er innerhalb ihm zustehender Vertretungsmacht gehandelt hat. Gelingt dem Vermieter dieser Nachweis nicht, dann muß er sich als Empfänger der für den Vormieter gedachten Zahlung mit der Folge behandeln lassen, daß diese Leistung des Nachmieters von ihm unter den Voraussetzungen des § 29 a Abs. 7 I. BMG zurückverlangt werden kann.
    LG Berlin
    30.08.1985
  7. VG 14 A 173.84 - Verhältnis der Mieterhöhung zur Einsparung von Heizenergie; Mietpreisbindung, Altbau; Modernisierungszuschlag; Wertverbesserungszuschlag; Mietzinserhöhung; Heizenergie, Einsparung von; Energieverbrauch, Einsparung; Heizkostenersparnis; Vorteil für den Mieter
    Leitsatz: Eine Modernisierung aus dem Grund der nachhaltigen Einsparung von Heizenergie liegt auch dann noch vor, wenn der Mieterhöhungsbetrag dreimal so hoch ist wie die Heizenergieeinsparung.
    VG Berlin
    29.08.1985
  8. 64 T 88/85 - Mängelbeseitigungskosten als Gegenstand der Beweissicherung; Schönheitsreparaturen; Mängelbeseitigungsarbeiten; Kosten der Sachverständigengutachten; Beweissicherung
    Leitsatz: Gegenstand eines Beweissicherungsverfahrens können auch die Kosten für die Ausführung von Schönheitsreparaturen bzw. von Mängelbeseitigungsarbeiten sein.
    LG Berlin
    27.08.1985
  9. 8 a C 335/85 - Schadensersatz bei Verzug mit Mietzinszahlung; Mietzinszahlung; Zahlungsverzug; Verzug; Verzugsfolgen; Schadensersatz; Anwaltskosten; Anwaltsvergütung
    Leitsatz: Befindet sich der Mieter unstreitig in Zahlungsverzug, hat er dem Vermieter die Kosten für die Beauftragung eines Anwaltes, der die Kündigung ausspricht und Zahlungs- und Räumungsklage erheben soll, zu erstatten; die Vergütung des Anwaltes richtet sich dann nach § 118 BRAGO.
    AG Wedding
    21.08.1985
  10. 6 C 360/85 - Balkon - Anbringung eines Rankgitters/Blumenkastens; Rolladen; Mietvertrag - Umfang der Gebrauchsgewährung; vertragsgemäßer Gebrauch der Mietsache; Gebrauch der Mietsache; Balkon; Blumenkästen
    Leitsatz: Der Mieter darf auf seinem Balkon ein Rankgitter aus Holz anbringen, wenn dadurch der optische Gesamteindruck der entsprechenden Gebäudeseite nicht beeinträchtigt wird.
    AG Schöneberg
    19.08.1985