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Urteil Schadensersatz bei Verzug mit Mietzinszahlung
Schlagworte
Schadensersatz bei Verzug mit Mietzinszahlung; Mietzinszahlung; Zahlungsverzug; Verzug; Verzugsfolgen; Schadensersatz; Anwaltskosten; Anwaltsvergütung
Leitsatz
Befindet sich der Mieter unstreitig in Zahlungsverzug, hat er dem Vermieter die Kosten für die Beauftragung eines Anwaltes, der die Kündigung ausspricht und Zahlungs- und Räumungsklage erheben soll, zu erstatten; die Vergütung des Anwaltes richtet sich dann nach § 118 BRAGO.
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