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67 S 21/19 - Ermittlung der ortsüblichen Miete über Gutachten erst nach Widerlegung der behaupteten Qualifiziertheit des MietspiegelsTeaser: ...die 67. Zivilkammer des Landgerichts...LG Berlin11.04.2019
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67 S 21/19 - AnhörungsrügeTeaser: ...Die ZK 67 des...LG Berlin23.05.2019
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VIII ZR 21/19 - Umfang der Berücksichtigung einer übergroßen Wohnung bei Härteabwägung nach Modernisierung, freiwillige Erfüllung bedingter Maßnahmen nach EnEV nicht zwangsläufig unvertretbare MaßnahmenLeitsatz: 1. Der Umstand, dass der Mieter gemessen an seinen wirtschaftlichen Verhältnissen und seinen Bedürfnissen eine deutlich zu große Wohnung nutzt, ist zwar in die nach § 559 Abs. 4 Satz 1 BGB vorzunehmende Abwägung der beiderseitigen Interessen zu Lasten des Mieters einzubeziehen. Hierfür darf als Maßstab jedoch nicht die nach den Ausführungsvorschriften zur Gewährung von staatlichen Transferleistungen oder den Vorschriften für die Bemessung von Zuschüssen für den öffentlich geförderten Wohnungsbau vorgesehene Wohnfläche zugrunde gelegt werden. 2. Zudem ist die einer Berufung auf einen Härtefall nach § 559 Abs. 4 Satz 1 BGB im Einzelfall entgegenstehende Unangemessenheit ohnehin nicht isoliert nach einer bestimmten Größe für die jeweilige Anzahl der Bewohner zu beurteilen. Vielmehr kommt es darauf an, ob die vom Mieter genutzte Wohnung unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls für seine Bedürfnisse deutlich zu groß ist. 3. Wenn ein Vermieter die in § 9 Abs. 1 EnEV in Verbindung mit Anlage 3 Nr. 1 bis 6 aufgeführten Arbeiten an Gebäuden aus freiem Entschluss durchführt und damit die in § 9 Abs. 1 EnEV normierte Verpflichtung auslöst, eine Wärmedämmung anzubringen, die die Einhaltung eines bestimmten Wärmedurchgangskoeffizienten gewährleistet (sogenannte bedingte Anforderungen), sind damit die Voraussetzungen des § 559 Abs. 4 Satz 2 Nr. 2 BGB regelmäßig noch nicht erfüllt. 4. Etwas anderes hat allerdings dann zu gelten, wenn die Durchführung der Arbeiten an dem Gebäude für den Vermieter unausweichlich geworden ist (Anschluss an und Fortführung von BVerwG, GE 2013, 1468).BGH09.10.2019
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67 S 66/19 - Neubaugleiche Modernisierung i.S.d. Berliner MietspiegelsLeitsatz: Eine neubaugleiche Modernisierung i.S.v. Ziffer 6.4 des Berliner Mietspiegels (2017) liegt allenfalls dann vor, wenn die Modernisierung wesentliche Bereiche der Wohnung selbst betrifft. Nicht durch die Modernisierung verursachte Instandsetzungsmaßnahmen sowie solche Modernisierungsmaßnahmen, die auf andere Wohnungen, den Ausbau des Dachgeschosses, die Gebäudefassade oder den Außenbereich entfallen, sind nicht zu berücksichtigen.LG Berlin20.08.2019
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67 S 116/24 - Substantiierte Einwendungen gegen MietspiegelLeitsatz: 1. Das Gericht ist nicht befugt, bei substantiierten Einwendungen den Mietspiegel als Schätzgrundlage zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete heranzuziehen.2. Werden Besonderheiten einer modern gestalteten großen Dachgeschosswohnung mit hochwertiger Ausstattung übergangen, ist das rechtliche Gehör verletzt.(Leitsätze der Redaktion)LG Berlin II13.08.2024
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67 S 274/19 - Verfassungswidriger Berliner MietendeckelTeaser: ...Die ZK 67 des...LG Berlin12.03.2020
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2 BvR 2425/18 - Vollstreckungsschutz bei SuizidgefahrLeitsatz: 1. Vollstreckungsgerichte haben bei der Prüfung der Voraussetzungen des Vollstreckungsschutzes auch das Grundrecht des Schuldners auf Leben und körperliche Unversehrtheit zu berücksichtigen; dies kann unter Würdigung aller Umstände in besonders gelagerten Einzelfällen dazu führen, dass die Vollstreckung für einen längeren Zeitraum und - in absoluten Ausnahmefällen - auf unbestimmte Zeit einzustellen ist. 2. Ergibt die erforderliche Abwägung, dass die der Zwangsvollstreckung entgegenstehenden, unmittelbar der Erhaltung von Leben und Gesundheit dienenden Interessen des Schuldners im konkreten Fall ersichtlich schwerer wiegen als die Belange, deren Wahrung die Vollstreckungsmaßnahme dienen soll, so kann der trotzdem erfolgende Eingriff das Prinzip der Verhältnismäßigkeit und das Grundrecht des Schuldners aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG verletzen. 3. Ist eine Einstellung der Zwangsvollstreckung nicht notwendig, weil der Gefahr der Selbsttötung durch geeignete Maßnahmen begegnet werden kann, genügt allein der Verweis auf die Möglichkeit einer sicheren Unterbringung nicht. Vielmehr hat das Vollstreckungsgericht sicherzustellen, dass die für eine Unterbringung nach polizeirechtlichen oder betreuungsrechtlichen Vorschriften zuständigen Stellen Maßnahmen zum Schutz des Lebens des Schuldners getroffen haben. (Leitsätze der Redaktion)BVerfG15.05.2019
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BVerwG 10 B 22.16 - (Un)wirksame Umschreibung von volkseigenen Grundstücken in kommunales Eigentum, Voraussetzungen einer RevisionsbeschwerdeLeitsatz: Für eine Revisionsbeschwerde reicht der Vortrag, eine bestimmte Frage sei noch nicht Gegenstand einer höchstrichterlichen Entscheidung gewesen, nicht aus. Vielmehr muss dargelegt werden, dass diese Frage sich im Revisionsverfahren stellen würde und eine revisionsgerichtliche Klärung erfordert, weil sie sich nicht schon ohne Weiteres anhand der üblichen Regeln sachgerechter Gesetzesinterpretation auf der Grundlage der vorhandenen Rechtsprechung beantworten lässt. (Leitsatz der Redaktion)BVerwG26.06.2017
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IX ZR 12/05 - Schadensersatz für telefonische Falschberatung durch Steuerberater; Haftung; Gefälligkeitsberatung; SchrottimmobilienLeitsatz: Telefonische Mitteilungen eines Steuerberaters können einen Auskunftsvertrag begründen.BGH18.12.2008
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VIII ZR 281/23 - Einsparung von Endenergie bei einer energetischen Modernisierung der MietsacheLeitsatz: Zur Feststellung der nachhaltigen Einsparung von Endenergie bei einer energetischen Modernisierung der Mietsache (§ 555b Nr. 1 BGB; im Anschluss an Senatsurteil vom heutigen Tag - VIII ZR 283/23, zur Veröffentlichung bestimmt).BGH26.03.2025