Urteil (Un)wirksame Umschreibung von volkseigenen Grundstücken in kommunales Eigentum, Voraussetzungen einer Revisionsbeschwerde
Schlagworte
(Un)wirksame Umschreibung von volkseigenen Grundstücken in kommunales Eigentum, Voraussetzungen einer Revisionsbeschwerde
Leitsatz
Für eine Revisionsbeschwerde reicht der Vortrag, eine bestimmte Frage sei noch nicht Gegenstand einer höchstrichterlichen Entscheidung gewesen, nicht aus. Vielmehr muss dargelegt werden, dass diese Frage sich im Revisionsverfahren stellen würde und eine revisionsgerichtliche Klärung erfordert, weil sie sich nicht schon ohne Weiteres anhand der üblichen Regeln sachgerechter Gesetzesinterpretation auf der Grundlage der vorhandenen Rechtsprechung beantworten lässt.
(Leitsatz der Redaktion)
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