« neue Suche

Suchergebnis Urteilssuche (61 - 70 von 671)

  1. 8 RE-Miet 1/02 - Unzulässige Verwertungskündigung bei Kauf eines wirtschaftlich abrißreifen Hauses
    Leitsatz: Nach der Rechtsprechung ist der Eigentümer mit der Verwertungskündigung ausgeschlossen, wenn er das Grundstück in Kenntnis der Unwirtschaftlichkeit zum Zwecke der sofortigen Verwertung durch Abriß und Neubebauung erworben hat, so daß ein Rechtsentscheid über diese Frage nicht ergehen kann. (Leitsatz der Redaktion)
    KG
    10.02.2002
  2. OVG 2 S 1.02 - Bauordnungsrecht; Nachbarschutz; Abstandfläche; öffentliche Grünfläche; Widmung; Bebauungsplan; Abstandfläche auf öffentlicher Grünanlage in Berlin-Mitte
    Leitsatz: 1. Zu den Voraussetzungen, unter denen bei einer "öffentlichen Grünfläche" gewährleistet ist, daß sie unbebaut bleibt und deshalb nach § 6 Abs. 2 Satz 2 BauO Bln bis zu ihrer Mitte für Abstandflächen in Anspruch genommen werden kann (hier: konkludente Widmung zu DDR-Zeiten, Widmungsfiktion, Erwerbsanspruch der öffentlichen Hand nach § 3 Abs. 1 GrundstücksrechtsbereinigungsG; bevorstehende Festsetzung einer öffentlichen Parkanlage im Bebauungsplan). 2. Zur Gestattung geringerer Tiefen der Abstandflächen nach § 6 Abs. 13 BauO Bln, wenn die Gestaltung des Straßenbildes oder besondere städtebauliche Verhältnisse dies erfordern.
    OVG Berlin
    11.02.2002
  3. OVG 2 SN 29.01 - Zentrum am Zoo; Bauordnungsrecht; Werbeanlagen; Verunstaltung; Anbringungsort; Giebelwand im Stadtzentrum; Umgebungsschutz; Beseitigungsanordnung; sofortige Vollziehung; Denkmalschutz; Hochhaus am Bahnhof Zoologischer Garten; Verunstaltung des Giebels
    Leitsatz: 1. Bei einer ohne Baugenehmigung am Giebel eines Hochhauses in exponierter City-Lage angebrachten großflächigen Werbeanlage mit wechselnden Inhalten (über 200 m2) ist wegen der negativen Vorbildwirkung die Anordnung der sofortigen Vollziehung der gegen den Eigentümer des Gebäudes gerichteten Beseitigungsanordnung, wenn die Genehmigungsfähigkeit der Anlage nicht offensichtlich ist, auch dann rechtmäßig, wenn eine frühere Beseitigungsverfügung etwa zwei Jahre nicht durchgesetzt worden ist. 2. Zu den Voraussetzungen, unter denen die Giebelwand eines zu einem Denkmalbereich gehörenden Hochhauses durch eine großflächige Werbeanlage verunstaltet werden kann.
    OVG Berlin
    11.02.2002
  4. 63 S 189/01 - Mieter-GbR; nichteheliche Lebensgemeinschaft; Auseinandersetzungsanspruch
    Leitsatz: Grundsätzlich besteht bei Ende der nichtehelichen Lebensgemeinschaft für Zuwendungen, mit denen die Partner ihr gemeinsames Leben gestalten oder fördern wollten, kein Ausgleichsanspruch, so daß das Risiko "überobligationsmäßiger" Leistungen jeder Partner selbst trägt. Ergeben die Umstände jedoch eine Vereinbarung, daß die Partner die Miete jeweils anteilig zahlen sollten, besteht ein Ausgleichsanspruch nach § 426 Abs. 2 BGB. (Leitsatz der Redaktion)
    LG Berlin
    12.02.2002
  5. 8 U 8203/00 - Ausschluß des Minderungsrechts für Geschäftsraummieter; Bezifferung des Minderungsbetrages bei Rückzahlungsklage
    Leitsatz: 1. In einem Geschäftsraummietvertrag ist die Formularklausel wirksam, wonach der Mieter ein Minderungsrecht nicht "ausüben" darf, weil damit ein Rückforderungsanspruch nach Bereicherungsrecht nicht ausgeschlossen ist und deshalb eine unangemessene Benachteiligung des Mieters ausscheidet. 2. Eine Klage auf Rückzahlung eines angemessenen Minderungsbetrages ist unbestimmt und damit unzulässig. (Leitsätze der Redaktion)
    KG
    14.02.2002
  6. 2Z BR 138/01 - Verlegung des Müllstandortes; Nachteil wegen Gesetzesverstoßes
    Leitsatz: 1. Die Verlegung einer Mülltonnenanlage stellt eine bauliche Veränderung dar. 2. Ein Nachteil im Sinne von § 14 Nr. 1 WEG kann nicht bereits aus dem Umstand hergeleitet werden, daß durch eine Baumaßnahme gegen eine gesetzliche Bestimmung oder eine verbindliche Regelung in einem Bauplan verstoßen wird. Solche baulichen Maßnahmen sind vielmehr von den Wohnungseigentümern hinzunehmen, wenn deren Rechtsstellung nicht oder nicht über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidliche Maß hinaus beeinträchtigt wird.
    BayObLG
    14.02.2002
  7. 64 S 289/01 - Betriebskosten; Hofentrümpelung; Sperrmüllabfuhr; Schädlingsbekämpfung; nachträgliche Grundsteuererhöhungen
    Leitsatz: 1. Kosten der Hofentrümpelung sind nur umlagefähig, wenn sie trotz ordnungsgemäßer Geschäftsführung regelmäßig anfallen. 2. Kosten der Schädlingsbekämpfung sind nur umlagefähig, wenn es sich um regelmäßig wiederkehrende Kosten handelt. 3. Nachträglich eintretende Grundsteuererhöhungen können auch dann umgelegt werden, wenn in den dem entsprechenden Grundsteuerbescheid vorangegangenen Betriebskostenabrechnungen kein Vorbehalt gemacht worden ist. 4. Mit Abrechnungsreife können auch Betriebskostenvorschußerhöhungen für das abgelaufene Abrechnungsjahr nicht mehr geltend gemacht werden.
    LG Berlin
    15.02.2002
  8. 63 S 234/01 - Schimmelpilzbefall; Gesundheitsbeeinträchtigung; Kündigung wegen erheblicher Gesundheitsgefährdung
    Leitsatz: Die zur fristlosen Mietvertragskündigung berechtigende Gesundheitsgefährdung bei Benutzung einer Wohnung muß objektiv vorliegen. Die Kündigung wegen Nichtgewährung des Gebrauchs setzt (neben einer Abhilfefrist) auch voraus, daß der Mieter die Mängelbeseitigung zuläßt. Bei einer 5-Zimmer-Wohnung ist es zumutbar, jeweils ein Zimmer während der Mängelbeseitigungsarbeiten vorübergehend nicht oder nur eingeschränkt zu nutzen.
    LG Berlin
    15.02.2002
  9. 67 S 54/00 - Mietminderung; Nutzen- und Lastenwechsel; Kündigung der Zwischenumsetzwohnung beendet Ursprungsmietverhältnis
    Leitsatz: 1. Ein im Kaufvertrag vereinbarter Nutzen- und Lastenwechsel hat keine Außenwirkung; der Käufer kann vor Eintragung im Grundbuch die Miete vom Mieter nur nach Abtretung durch den Verkäufer verlangen. 2. Eine in einer Modernisierungsvereinbarung enthaltene Abrede einer Minderung von bis zu 100 % setzt nur einen Minderungsrahmen; für die Minderung im einzelnen kommt es auf die jeweilige Beeinträchtigung an. Beendet der Vermieter das Mietverhältnis über die Zwischenumsetzwohnung wirksam wegen Zahlungsverzuges, endet auch das Mietverhältnis über die ursprüngliche (Sanierungs-) Wohnung. (Leitsätze der Redaktion)
    LG Berlin
    18.02.2002
  10. II ZR 331/00 - Rechtsfähigkeit der GbR
    Leitsatz: Die (Außen-) Gesellschaft bürgerlichen Rechts besitzt Rechtsfähigkeit, soweit sie durch Teilnahme am Rechtsverkehr eigene Rechte und Pflichten begründet; in diesem Rahmen ist sie zugleich im Zivilprozeß aktiv und passiv parteifähig. (Leitsatz der Redaktion)
    BGH
    18.02.2002