Urteil Betriebskosten
Schlagworte
Betriebskosten; Hofentrümpelung; Sperrmüllabfuhr; Schädlingsbekämpfung; nachträgliche Grundsteuererhöhungen
Leitsätze
1. Kosten der Hofentrümpelung sind nur umlagefähig, wenn sie trotz ordnungsgemäßer Geschäftsführung regelmäßig anfallen.
2. Kosten der Schädlingsbekämpfung sind nur umlagefähig, wenn es sich um regelmäßig wiederkehrende Kosten handelt.
3. Nachträglich eintretende Grundsteuererhöhungen können auch dann umgelegt werden, wenn in den dem entsprechenden Grundsteuerbescheid vorangegangenen Betriebskostenabrechnungen kein Vorbehalt gemacht worden ist.
4. Mit Abrechnungsreife können auch Betriebskostenvorschußerhöhungen für das abgelaufene Abrechnungsjahr nicht mehr geltend gemacht werden.
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?