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  1. 62 T 43/02 - Mängelbeseitigung durch vermietenden Wohnungseigentümer keine vertretbare Handlung
    Leitsatz: Ein Urteil gegen den Vermieter einer Eigentumswohnung auf Instandsetzung wird nach § 888 ZPO vollstreckt.
    LG Berlin
    06.05.2002
  2. 63 S 331/01 - Keine Mangellage bei sinkenden Mietspiegelmittelwerten
    Leitsatz: Die Zweckentfremdungsverbot-Verordnung allein indizierte keine Mangellage i. S. d. § 5 WiStG; erforderlich war ferner das Ansteigen der Mittelwerte der jeweiligen Mietspiegel vor Abschluß des Mietvertrages.
    LG Berlin
    30.04.2002
  3. 65 S 421/01 - Klage auf künftige Leistung der Miete/Nutzungsentschädigung
    Leitsatz: 1. Die Klage auf künftige Leistung wegen der Besorgnis, der Mieter werde sich der rechtzeitigen Leistung entziehen (§ 259 ZPO), ist unzulässig, wenn der Mieter die Forderung gar nicht bestritten hat. Erforderlich ist zwar kein Vorsatz oder böser Wille, jedoch ein zumindest konkludentes Bestreiten der Rechtsposition des Vermieters. 2. Bei der Klage auf wiederkehrende Leistungen (§ 258 ZPO) ist die Nutzungsentschädigung nach § 546 a BGB als Gegenleistung im Sinne des § 257 ZPO anzusehen. (Leitsätze der Redaktion)
    LG Berlin
    30.04.2002
  4. 62 S 413/01 - Betriebskostenabrechnung nach Miteigentumsanteilen für Versicherung, Gartenpflege, Hauswart; Umlageschlüssel bei vermieteten Eigentumswohnungen; Ort der Einsichtnahme in Betriebskostenbelege; Gartenpflege und Erstbeschaffung von Pflanzen; Pauschalkürzung der Hausmeisterkosten bei Handwerks- und Verwaltungstätigkeit; Einzel- statt Universalversicherung
    Leitsatz: 1. Eine Betriebskostenabrechnung nach Miteigentumsanteilen ist zulässig; wenn das Verhältnis der Wohnflächen und das Verhältnis der Miteigentumsanteile identisch ist, darf sich der Mieter nicht darauf beschränken, seine Wohnfläche und die Gesamtwohnfläche pauschal zu bestreiten. 2. Der Mieter muß Abrechnungsunterlagen in den Räumen der Hausverwaltung einsehen; einen Anspruch auf Übersendung der Unterlagen hat er nicht. 3. Die pauschale Behauptung, Einzelversicherungen seien unwirtschaftlich, reicht nicht. 4. Die Kosten der Erstanschaffung von Pflanzen sind keine Kosten der Gartenpflege. 5. Hauswartskosten sind um 20 % zu kürzen, wenn der Hauswart auch Instandhaltungs- und Verwaltungstätigkeiten ausführt.
    LG Berlin
    29.04.2002
  5. 64 S 181/01 - Betriebskostenabrechnung; Vorwegabzug für Gewerbe; Hauswartkosten; Aufzugskosten; Nachforderung; Gartenpflege; Umstellung von Brutto- auf Nettomiete
    Leitsatz: 1. Der Vorwegabzug für Gewerbe in einer Mischeinheit nach Kubikmeter umbauten Raumes ist unwirksam. 2. Nimmt der Hauswart auch Verwaltungs- und Instandhaltungs- bzw. Instandsetzungsaufgaben wahr, so sind aus den Hauswartskosten die darauf entfallenden Anteile nachvollziehbar auszugliedern. 3. Aus einem Vollwartungsvertrag für den Aufzug sind die darin enthaltenen Anteile für Instandhaltung und Reparaturen nachvollziehbar auszugliedern. 4. Wird eine Heizkostenabrechnung erst nach Ablauf der Ausschlußfrist des § 20 Abs. 3 Satz 4 NMV berichtigt, so ist der Vermieter mit Nachforderungen auch dann ausgeschlossen, wenn diese Berichtigung auf der Klarstellung über den Umlagemaßstab durch gerichtliche Entscheidungen beruht. 5. Die Mieterhöhungserklärung ist auch dann mit Hilfe automatischer Einrichtungen gefertigt, wenn eine Maske mit Textbausteinen verwendet wird, in die individuell eingetragen wird, welche Miete zu zahlen ist, wenn diese automatisch von einem Rechenzentrum errechnet worden ist. 6. Wird die Mieterhöhung nur auf einen bestimmten Erhöhungstatbestand gestützt, ist es unerheblich, daß der Vermieter die Übersendung der Unterlagen für einen anderen Erhöhungstatbestand verweigert. 7. Die Kosten für die Gartenpflege sind auch dann umlegbar, wenn der Mieter die Rasenflächen nicht betreten darf. Insoweit reicht der "Blick ins Grüne" aus. 8. Das Bestreiten des Mieters hinsichtlich des Datums des Zugangs einer unstreitig zugegangenen Betriebskostenabrechnung mit Nichtwissen ist unzulässig. 9. Die konkludente Umstellung von der vereinbarten Bruttomiete auf eine Nettomiete mit Betriebskostenvorschüssen kann sich auch daraus ergeben, daß der Mieter nach einer entsprechenden einseitigen Umstellungserklärung des Vermieters sich jahrelang mit entsprechenden Betriebskostenabrechnungen auseinandersetzt und daraus resultierende Nachforderungen bezahlt.
    LG Berlin
    26.04.2002
  6. 65 S 508/01 - Vereinbarung einer überhöhten Miete bei laufendem Mietverhältnis; Umstellung von Bruttomiete auf Nettomiete kein Ausnutzen einer Mangellage
    Leitsatz: Bei Vereinbarung einer überhöhten Miete im laufenden Mietverhältnis, die der Vermieter nicht einseitig durchsetzen kann, wird keine Mangellage im Sinne des § 5 WiStG ausgenutzt (hier: Umstellung einer Bruttomiete auf eine Nettomiete).
    LG Berlin
    26.04.2002
  7. 62 S 504/01 - Angabe von Kürzungsmitteln bei Mieterhöhung
    Leitsatz: Hat die öffentliche Hand nur Mittel für Instandsetzungsarbeiten gewährt, muß die Mieterhöhungserklärung keine Hinweise auf Kürzungsmittel enthalten. Das gilt selbst dann, wenn der Vermieter die zugewandten Förderungsmittel vertragswidrig teilweise auch zur Modernisierung verwendet; das würde allenfalls Rückforderungsansprüche der öffentlichen Hand begründen. (Leitsatz der Redaktion)
    LG Berlin
    25.04.2002
  8. 63 S 322/01 - Wirksamkeit einer Mietkautionsvereinbarung ohne Ratenzahlungsregelung
    Leitsatz: Eine Kautionsvereinbarung in einem Wohnraummietvertrag ist nicht insgesamt unwirksam, wenn die Ratenzahlungsmöglichkeit für den Mieter nicht erwähnt wird, sondern es heißt, daß die Kaution bei Vertragsabschluß fällig sei.
    LG Berlin
    23.04.2002
  9. 61 S 312/01 - Nachholung der Erläuterung zur Betriebskostenabrechnung auch während des Rechtsstreits
    Leitsatz: 1. Nach ständiger Rechtsprechung der Kammer ist eine fehlende Erläuterung zu einer Betriebskostenabrechnung auch später nachholbar. 2. Anders ist es nur, wenn die nachgeholten Erläuterungen dazu führen würden, daß sich der Mieter aus den Einzelangaben eine eigene Abrechnung zusammenstellen muß. (Leitsätze der Redaktion)
    LG Berlin
    22.04.2002
  10. 67 S 335/01 - Abbau einer Loggiaverglasung; Gestattungswiderruf; vertragswidriger Mietgebrauch
    Leitsatz: Der Mieter muß eine Loggiaverglasung beseitigen, wenn der Vermieter berechtigt seine Zustimmung zum Anbringen der Verglasung widerruft. § 112 Abs. 2 Satz 2 ZGB steht dem Widerruf nicht entgegen (keine im gesellschaftlichen Interesse liegende Verbesserung der gemieteten Wohnung). (Leitsatz der Redaktion)
    LG Berlin
    22.04.2002