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Urteil Angabe von Kürzungsmitteln bei Mieterhöhung
Schlagworte
Angabe von Kürzungsmitteln bei Mieterhöhung
Leitsatz
Hat die öffentliche Hand nur Mittel für Instandsetzungsarbeiten gewährt, muß die Mieterhöhungserklärung keine Hinweise auf Kürzungsmittel enthalten. Das gilt selbst dann, wenn der Vermieter die zugewandten Förderungsmittel vertragswidrig teilweise auch zur Modernisierung verwendet; das würde allenfalls Rückforderungsansprüche der öffentlichen Hand begründen. (Leitsatz der Redaktion)
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