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Suchergebnis Urteilssuche (361 - 370 von 671)
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24 U 65/01 - Beweislast des Stromkunden für Unbilligkeit der Bewag-TarifeLeitsatz: Der Genehmigung des Senators für Wirtschaft kommt Indizwirkung im Hinblick auf die Billigkeit und Angemessenheit der Bewag-Tarife zu. (Leitsatz der Redaktion)KG10.04.2002
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8 U 8/01 - Kosten für Ungezieferbekämpfung und laufende BetriebskostenLeitsatz: Die Umlage der Kosten der Ungezieferbekämpfung setzt voraus, daß es sich um laufende Betriebskosten handelt, für deren erforderlichen jährlichen Turnus der Vermieter darlegungspflichtig ist. (Leitsatz der Redaktion)KG08.04.2002
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8 U 148/01 - Wirksamkeit des Mietvertrags mit StrohmannLeitsatz: Der Mietvertrag mit einem Strohmann, der die Konzession anstelle des Betreibers erlangen sollte, ist wirksam. (Leitsatz der Redaktion)KG04.04.2002
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8 U 9082/00 - Mietminderung; Anzeigepflicht bei Geschäftsraummiete; Vereinbarungen über HeizkostenLeitsatz: 1. Bei der Geschäftsraummiete kann die Mietminderung durch Allgemeine Geschäftsbedingung von einer Vorankündigung abhängig gemacht werden. 2. Verstößt der vereinbarte Verteilerschlüssel gegen die Heizkosten-Verordnung, greift die gesetzliche Regelung des § 7 Abs. 1 Heizkosten-Verordnung. 3. Eine Verletzung der Betriebspflicht kann nur dann vorliegen, wenn der Gesamtcharakter des Unternehmens nicht mehr gewahrt ist. (Leitsätze der Redaktion)KG21.03.2002
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24 W 56/01 - Sado-/Maso-Studio in TeileigentumLeitsatz: 1. Ist streitig, ob in einem vermieteten Teileigentum unter der Bezeichnung "Sado/Maso-Studio" ein bordellartiger Betrieb geführt oder nur psychologische und medizinische Hilfe für sado-masochistisch veranlagte Menschen angeboten wird, verstößt ein Eigentümerbeschluß, der generell die "derzeitige Nutzung" gestattet, bereits deshalb gegen Grundsätze ordnungsgemäßer Verwaltung, weil mit seiner Bestandskraft auch der bordellartige Betrieb erlaubt würde. 2. Eine geltungserhaltene Reduktion eines Eigentümerbeschlusses im Sinne einer Änderung des Wortlautes bei einer zu weiten Fassung kann vom Gericht im Rahmen einer Beschlußanfechtung nicht vorgenommen werden.KG20.03.2002
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24 U 124/01 - Minderung bei angedrohter behördlicher NutzungsuntersagungLeitsatz: 1. Die Androhung einer ordnungsbehördlichen Maßnahme kann einen Mangel des Mietobjekts begründen (hier beim Brandschutz in einem Kaufhaus). 2. Hat sich der Vermieter durch Prozeßvergleich zur Beseitigung von Mängeln verpflichtet, und zahlt der Mieter den Mietzins ohne ausdrücklichen Vorbehalt weiter, so geschieht dies regelmäßig in Erwartung der Mängelbeseitigung.OLG Düsseldorf19.03.2002
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11 U 30/01 - GebäudeeigentumLeitsatz: Zur Übertragung und Sicherung selbständigen Gebäudeeigentums.KG13.03.2002
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3 W 404/01 - Mängel bei vermieteter Eigentumswohnung; Vollstreckung des InstandsetzungsurteilsLeitsatz: Ein Urteil gegen den Vermieter einer Eigentumswohnung auf Instandsetzung wird nach § 888 ZPO vollstreckt, wenn Gemeinschaftseigentum betroffen ist. Diese Vollstreckung ist jedoch dann ausgeschlossen, wenn der Vermieter vorher mit der gebotenen Intensität versucht hat, die erforderliche Mitwirkung der Eigentümergemeinschaft zu erreichen. (Leitsatz der Redaktion)OLG Düsseldorf13.03.2002
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5/23 U 2557/01 - Spätere Erläuterung einer Betriebskostenabrechnung möglichLeitsatz: 1. Eine Betriebskostenabrechnung ist nach Maßgabe der Rechtsprechung des BGH (NJW 1982, 572) nicht prüffähig, wenn die unter der Bezeichnung "Heizungskosten" ausgewiesenen Aufwendungen neben den eigentlichen Heizkosten noch weitere nicht unbeträchtliche Kosten für Klimaanlage und Wasser enthalten und dies nicht unmittelbar aus der Abrechnung ersichtlich ist. 2. Der Vermieter kann die zunächst nicht nachvollziehbare Betriebskostenabrechnung während des Rechtsstreits durch die notwendige Aufschlüsselung prüffähig machen, und zwar auch noch im Verlaufe der Berufung. Das Rechtsmittel ist nicht deshalb unzulässig, weil der Vermieter Berufung nur mit dem Ziel einlegt, die als nicht prüffähig zurückgewiesene Abrechnung aufzuschlüsseln. Allerdings kann das Kostennachteile für den Vermieter (§ 97 Abs. 2 ZPO) haben. 3. Die in einem gewerblichen Mietvertrag enthaltene Klausel, wonach der Vermieter die laufenden Betriebskostenvorauszahlungen nach "Kostenanfall des Vorjahres" anpassen darf, ist wirksam. Fordert er die Anhebung der Vorauszahlungen jedoch auf der Grundlage einer nicht prüffähigen Abrechnung, kann der Mieter die Leistung der verlangten erhöhten Vorauszahlungen verweigern.OLG Dresden12.03.2002
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8 U 6289/00 - Gewerberaummietverhältnis bei Vermietung von Atelierräumen an freischaffenden Künstler; Zahlung als Zustimmung zur unwirksamen Mieterhöhung; keine Minderung bei Rissen im PlattenbauLeitsatz: 1. Eine Saldoklage ist unschlüssig, denn es ist nicht Sache der Gerichte, herauszufinden, für welche Zeiträume im einzelnen unter Berücksichtigung von Teilzahlungen und Gutschriften ein Restbetrag offen ist. 2. Wird eine Wohnung zusammen mit Atelierräumen an einen freischaffenden Künstler vermietet, der mit seiner Tätigkeit in den Räumen seinen Lebensunterhalt verdient, sind die Vorschriften über das Wohnraummietrecht unanwendbar; das gilt auch dann, wenn es sich nach dem Wortlaut des Vertrages um einen Wohnraummietvertrag handelt. 3. Gesetzliche Mieterhöhungsrechte bestehen dann für den Vermieter nicht. Die vorbehaltlose Zahlung des Erhöhungsbetrages führt zu einer Vertragsänderung, auch wenn beide Parteien von einem Wohnraummietverhältnis ausgingen; hier kann nach den Grundsätzen über den Wegfall der Geschäftsgrundlage allenfalls eine Änderung für die Zukunft verlangt werden. 4. Es ist gerichtsbekannt, daß Plattenbauten zu Rißbildungen neigen; ein Minderungsrecht des Mieters, der davon Kenntnis hatte, scheidet aus. (Leitsätze der Redaktion)KG11.03.2002