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Urteil Minderung bei angedrohter behördlicher Nutzungsuntersagung
Schlagworte
Minderung bei angedrohter behördlicher Nutzungsuntersagung
Leitsätze
1. Die Androhung einer ordnungsbehördlichen Maßnahme kann einen Mangel des Mietobjekts begründen (hier beim Brandschutz in einem Kaufhaus).
2. Hat sich der Vermieter durch Prozeßvergleich zur Beseitigung von Mängeln verpflichtet, und zahlt der Mieter den Mietzins ohne ausdrücklichen Vorbehalt weiter, so geschieht dies regelmäßig in Erwartung der Mängelbeseitigung.
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