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Urteil Mietminderung
Schlagworte
Mietminderung; Anzeigepflicht bei Geschäftsraummiete; Vereinbarungen über Heizkosten
Leitsätze
1. Bei der Geschäftsraummiete kann die Mietminderung durch Allgemeine Geschäftsbedingung von einer Vorankündigung abhängig gemacht werden.
2. Verstößt der vereinbarte Verteilerschlüssel gegen die Heizkosten-Verordnung, greift die gesetzliche Regelung des § 7 Abs. 1 Heizkosten-Verordnung.
3. Eine Verletzung der Betriebspflicht kann nur dann vorliegen, wenn der Gesamtcharakter des Unternehmens nicht mehr gewahrt ist.
(Leitsätze der Redaktion)
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