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Urteil Mängel bei vermieteter Eigentumswohnung
Schlagworte
Mängel bei vermieteter Eigentumswohnung; Vollstreckung des Instandsetzungsurteils
Leitsatz
Ein Urteil gegen den Vermieter einer Eigentumswohnung auf Instandsetzung wird nach § 888 ZPO vollstreckt, wenn Gemeinschaftseigentum betroffen ist. Diese Vollstreckung ist jedoch dann ausgeschlossen, wenn der Vermieter vorher mit der gebotenen Intensität versucht hat, die erforderliche Mitwirkung der Eigentümergemeinschaft zu erreichen. (Leitsatz der Redaktion)
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