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Suchergebnis Urteilssuche (301 - 310 von 671)

  1. 10 U 194/01 - Keine Verpflichtung des Kunden bei unklarem leistungsfreien Provisionsversprechen für Makler
    Leitsatz: Hat der von der Eigentümerin beauftragte Makler keine Vermittlungsleistung erbracht, schuldet der Käufer anstelle des Maklerlohns nur dann eine "Gebühr" seiner von ihm für den Makler unterzeichneten Erklärung, wenn der Makler eindeutig erklärt hatte, vom Käufer eine Vergütung zu verlangen. (Leitsatz der Redaktion)
    KG
    30.09.2002
  2. 10 U 170/01 - Betriebskostenvereinbarung; Anwendungsbereich der Heizkostenverordnung
    Leitsatz: 1. Die Regelung in einem gewerblichen Mietvertrag, "Sämtliche anfallenden Nebenkosten/Betriebskosten gehen anteilig zu Lasten des Mieters. Hierfür leistet der Mieter eine monatliche Betriebskostenvorauszahlung von (nicht ausgefüllt) DM + Mehrwertsteuer excl. Stromkosten. Die Nebenkostenvorauszahlung wird jährlich aufgrund der tatsächlich anfallenden Kosten neu festgelegt", stellt wegen fehlender inhaltlicher Bestimmtheit keine wirksame Betriebskostenvereinbarung dar. (Leitsatz des Einsenders) 2. § 2 Heizkostenverordnung (HKV) ist auch auf gewerbliche Mietverhältnisse anzuwenden. (Leitsatz der Redaktion)
    OLG Düsseldorf
    26.09.2002
  3. 5 U 238/01 - Grundbuchberichtigung, Vorrang der vermögensrechtlichen Abwicklung auch bei rechtsstaatswidriger Enteignung
    Leitsatz: Zum Vorrang der vermögensrechtlichen Abwicklung auch bei rechtsstaatswidriger Enteignung in der Spätphase der DDR (entgegen BGH ZOV 2000, 235 = NJW 2000, 2421 = WM 2000, 1758 = LM H. 10/2000 § 1 VermG Nr. 34).
    OLG Brandenburg
    26.09.2002
  4. 24 W 261/02 - Vorläufige Instandsetzungsmaßnahme
    Leitsatz: Leitsatz Streiten Wohnungseigentümer über die Kostenbeteiligung an Instandsetzungsarbeiten (hier: undichte Dachterrasse), kann durch einstweilige Anordnung nicht die Zustimmungsverpflichtung anderer Wohnungseigentümer für "sofort wirksam" im Sinne von vorläufig vollstreckbar erklärt werden. Rechtlich möglich ist in dringenden Fällen, daß der widerstrebende Wohnungseigentümer zur Duldung der Arbeiten verpflichtet wird (§ 890 ZPO) oder der instandsetzungswillige Wohnungseigentümer zur Ersatzvornahme ermächtigt und ihm im Wege einstweiliger Anordnung vorläufig vollstreckbare Vorschußansprüche in Höhe der voraussichtlichen Kostenbeteiligung (Zahlungstitel) zugesprochen werden (§ 887 ZPO), wenn für die Kostenbeteiligung die überwiegende Wahrscheinlichkeit besteht.
    KG
    23.09.2002
  5. 24 W 199/02 - Erfüllungseinwand im Vollstreckungsverfahren; Mängelbeseitigung
    Leitsatz: 1. Übernimmt der Schuldner in einem Prozeßvergleich die Vornahme bestimmter Mängelbeseitigungsmaßnahmen zur Herbeiführung eines bestimmten Erfolges, kann der Streit um die Erfüllung nicht im Vollstreckungsverfahren ausgetragen werden, wenn die Beweismittel nicht liquide sind, sondern die Einholung eines Sachverständigengutachtens erforderlich ist. 2. Der Erfüllungseinwand kann auch dann nicht im Vollstreckungsverfahren abschließend beurteilt werden, wenn die Parteien darüber streiten, ob die in dem Prozeßvergleich vom Schuldner übernommene Verpflichtung sich nur auf die Durchführung bestimmter Mängelbeseitigungsmaßnahmen erstreckt oder auf die Herbeiführung eines bestimmten Gewährleistungserfolges gerichtet ist.
    KG
    18.09.2002
  6. 8 U 62/01 - Keine Hemmung der Verjährung durch nicht individualisierten Mahnbescheid; Schadensersatz; Mietausfall
    Leitsatz: Die Verjährungsfrist von sechs Monaten nach Rückgabe der Mietsache wird nicht durch einen Mahnbescheid gehemmt, wenn die Einzelansprüche nicht individualisierbar sind. (Leitsatz der Redaktion)
    KG
    16.09.2002
  7. 8 U 159/01 - Reichsbahnvermögen
    Leitsatz: 1. Das in Berlin (West) belegene Reichsbahnvermögen unterlag von 1945-1949 weder dem Regime der Sowjetischen Militäradministration noch war es später unter Hoheit der DDR gestellt. 2. Eine entsprechende Anwendung des Schuldrechtsanpassungsgesetzes und des Sachenrechtsbereinigungsgesetzes kommt insoweit nicht in Betracht.
    KG
    09.09.2002
  8. 10 U 150/01 - Schadensersatz wegen unterlassener Schönheitsreparaturen; Rechtsfolgen teilweiser Räumung; Mietausfallschaden
    Leitsatz: 1. Zum Umfang des Einwendungsausschlusses bei rechtskräftiger Feststellung, daß der Mieter wegen unterlassener Schönheitsreparaturen zum Schadensersatz verpflichtet ist. 2. Enthält der gewerbliche Mietvertrag im Rahmen der dem Mieter auferlegten Instandhaltungspflicht die Regelung, "Kommt der Mieter seiner Unterhaltspflicht nicht nach, ist der Vermieter ohne weitere Aufforderung oder Nachfristsetzung berechtigt, die erforderlichen Arbeiten ausführen zu lassen und die dafür aufgewendeten Kosten vom Mieter erstattet zu verlangen", setzt eine Inanspruchnahme des Mieters grundsätzlich voraus, daß die Arbeiten tatsächlich ausgeführt worden sind. 3. Zu den Rechtsfolgen einer nur teilweisen Räumung (hier: durch Zurücklassung der kompletten Gaststätteneinrichtung). 4. Erfolgt die Rückgabe der Mietsache während des laufenden Monats, ist die Nutzungsentschädigung für den gesamten Monat zu berechnen. 5. Der Anspruch auf Ersatz des Mietausfallschadens bei verspäteter Rückgabe setzt die Darlegung des Vermieters voraus, daß ein bestimmter Mietinteressent bereit gewesen wäre, die Räume zu einem früheren Zeitpunkt anzumieten. (Leitsätze des Einsenders)
    OLG Düsseldorf
    05.09.2002
  9. 4 U 128/02 - Rechtswegezuständigkeit; Erlösherausgabeanspruch; Verfahrensaussetzung; Aussetzung
    Leitsatz: 1. Für Erlösherausgabeansprüche nach § 6 Abs. 6 a Satz 4 VermG nach Veräußerung des Grundstückes ist der ordentliche Rechtsweg gegeben, da davon auszugehen ist, daß der erzielte Verkaufspreis dem Erlös und der Erlös dem Verkehrswert entspricht und folglich alle Streitigkeiten über die Höhe des Erlöses letztlich Streitigkeiten darüber sind, ob der Verkehrswert erreicht ist. 2. Voraussetzung für die Geltendmachung eines Erlösherausgabeanspruches vor den Zivilgerichten ist, daß ein bestandskräftiger Verwaltungsbescheid vorliegt, wonach den Klägern dem Grunde nach der Erlös zusteht. Ist noch offen, in welcher prozentualen Höhe den Klägern ein Erlös zusteht, ist in Höhe des strittigen Betrages eine Klage als derzeit unbegründet abzuweisen. Eine Aussetzung des Verfahrens nach § 148 ZPO kommt dann nicht in Betracht, wenn die Kläger den ordentlichen Rechtsweg vor Bestandskraft einer verwaltungsrechtlichen Entscheidung beschritten haben und bis zum Ergehen des Berufungsurteils immer noch keine bestandskräftige verwaltungsrechtliche Entscheidung vorliegt.
    OLG Naumburg
    05.09.2002
  10. 24 U 207/01 - Vertragswidriger Gebrauch durch Untervermietung mit Nutzungsänderung; einmalige Duldung vertragswidriger Nutzung
    Leitsatz: 1. Sind dem Mieter die Gewerberäume zur Weitervermietung für ein "Technologiezentrum" überlassen, so umfaßt dieser Vertragszweck nicht den Betrieb eines "Call-Centers". 2. Duldet der Vermieter einmal die vertragswidrige Untervermietung durch den Mieter, so folgt daraus nicht dessen Recht, erneut ein Untermietverhältnis außerhalb des Vertragszwecks zu begründen.
    OLG Düsseldorf
    05.09.2002