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Urteil Grundbuchberichtigung, Vorrang der vermögensrechtlichen Abwicklung auch bei rechtsstaatswidriger Enteignung
Schlagworte
Grundbuchberichtigung, Vorrang der vermögensrechtlichen Abwicklung auch bei rechtsstaatswidriger Enteignung
Leitsatz
Zum Vorrang der vermögensrechtlichen Abwicklung auch bei rechtsstaatswidriger Enteignung in der Spätphase der DDR (entgegen BGH ZOV 2000, 235 = NJW 2000, 2421 = WM 2000, 1758 = LM H. 10/2000 § 1 VermG Nr. 34).
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