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Urteil Reichsbahnvermögen
Schlagworte
Reichsbahnvermögen
Leitsätze
1. Das in Berlin (West) belegene Reichsbahnvermögen unterlag von 1945-1949 weder dem Regime der Sowjetischen Militäradministration noch war es später unter Hoheit der DDR gestellt.
2. Eine entsprechende Anwendung des Schuldrechtsanpassungsgesetzes und des Sachenrechtsbereinigungsgesetzes kommt insoweit nicht in Betracht.
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