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  1. X ZR 233/00 - Baumangel, ausnahmsweise Schadensersatz für - ohne Fristsetzung; Selbstvornahme, - bei drohender Lokalschließung
    Leitsatz: 1. Die Verzögerung der Eröffnung oder die behördliche Androhung der Schließung eines Geschäftslokals können Ausnahmesituationen sein, die es rechtfertigen, davon abzusehen, den Unternehmer unter Fristsetzung zur Beseitigung eines Mangels des Werks aufzufordern. 2. Eine vom Zuwarten auf die Mangelbeseitigung durch den Unternehmer ausgehende Störung ist nicht unerheblich und kann daher eine sofortige eigene Mangelbeseitigung durch den Besteller rechtfertigen, wenn an einem Freitag von einer Behörde die Schließung eines Geschäftsbetriebs zu Beginn der kommenden Woche für den Fall angedroht wird, daß bis dahin der Grund für die von dem Geschäftsbetrieb ausgehenden Emissionen nicht beseitigt sind, und der die Emissionen auslösende Mangel des Werks erst im Zuge der vom Besteller am Tag der Androhung eingeleiteten Arbeiten zum Abstellen der Emissionen zu Tage tritt.
    BGH
    15.01.2002
  2. 65 T 3/02 - Abrechnungspflicht über Betriebskosten als unvertretbare Handlung; Zwangsgeld wegen unterlassener Betriebskostenabrechnung
    Leitsatz: 1. Bei der Pflicht des Vermieters, über Betriebskosten abzurechnen, handelt es sich nur dann um eine vertretbare Handlung, wenn Belege vorhanden sind und ein Sachverständiger die Abrechnung danach vornehmen könnte. 2. Fehlen wesentliche Unterlagen für eine Betriebskostenabrechnung und ist insbesondere ein Umlageschlüssel nicht vertraglich vereinbart, handelt es sich um eine unvertretbare Handlung, so daß sich die Zwangsvollstreckung nach § 888 ZPO richtet. 3. Die Festsetzung eines Zwangsgeldes von 2.000 DM für einen Vermieter, der während der ganzen Mietdauer nicht abgerechnet hat, ist angemessen.
    LG Berlin
    16.01.2002
  3. 11 K 390/98 - Streitwert; Gebührenstreitwert; Anfechtung einer Grundstücksverkehrsgenehmigung
    Leitsatz: Der Wert für die Anfechtung einer Grundstücksverkehrsgenehmigung beträgt 30 % des Grundstücksverkehrswerts zum Zeitpunkt der Einleitung der Anfechtungsklage.
    VG Potsdam
    16.01.2002
  4. III ZR 315/00 - Wertminderung und Schadensersatz für beschädigtes Hausgrundstück trotz Veräußerung
    Leitsatz: Zum Anspruch auf Ersatz des zur Herstellung erforderlichen Geldbetrags und der Wertminderung bei einem beschädigten Hausgrundstück, das nach Schadenseintritt zu einem über dem Verkehrswert in unbeschädigtem Zustand liegenden Preis veräußert worden ist.
    BGH
    17.01.2002
  5. III ZR 98/01 - Reichsvermögen; Erhaltungskosten; Zuordnungsverhältnis
    Leitsatz: a) Die Frage, wer zwischen dem 3. Oktober 1990 und der "grundbuchklaren" Feststellung der Eigentumsverhältnisse an einem zum früheren Reichsvermögen gehörenden Grundstück die gewöhnlichen Erhaltungskosten zu tragen hat und wem die gezogenen Nutzungen zustehen, beantwortet sich nach § 16 Satz 3 i. V. m. § 11 Abs. 2 Satz 4 VZOG i. d. F. des Registerverfahrenbeschleunigungsgesetzes. Dies gilt unabhängig davon, ob zur Klärung der Eigentumsverhältnisse ein Vermögenszuordnungsverfahren durchgeführt wurde und ob die Klärung vor oder nach dem Inkrafttreten des Registerverfahrenbeschleunigungsgesetzes erfolgte. b) Das gesetzliche (restitutionsähnliche) Schuldverhältnis im Sinne des § 16 VZOG besteht zwischen dem Bund und dem (fiktiv) Verfügungsberechtigten. Soweit es bei der Bestimmung des Verfügungsberechtigten auf die Eigentümerstellung ankommt (vgl. § 2 Abs. 3 Satz 1 VermG), ist als Eigentümer diejenige Körperschaft oder Institution anzusehen, die das Eigentum nach Maßgabe der Art. 21, 22 EinigVtr erlangt hätte, wenn der Einigungsvertragsgesetzgeber nicht den vorrangigen (konstitutiven) Übergang von früherem Reichsvermögen auf den Bund angeordnet hätte.
    BGH
    17.01.2002
  6. BVerwG 7 C 23.01 - Entschädigung für bewegliche Sachen; Vermutung für schädigungsbedingten Verlust
    Leitsatz: Die rechtsstaatswidrige Verhaftung des Eigentümers einer beweglichen Sache durch DDR-Stellen begründet eine Vermutung für deren schädigungsbedingten Verlust, wenn er die Sache bei seiner Verhaftung nachweislich mitgeführt hatte.
    BVerwG
    17.01.2002
  7. BVerwG 7 C 15.01 - Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Restitutionsausschluss; Rückübertragungsausschluss; redlicher Erwerb; Unredlichkeit; Erwerb volkseigenen Eigenheimgrundstücks
    Leitsatz: Die Veräußerung eines volkseigenen Eigenheimgrundstücks rechtfertigt keine Vermutung der Unredlichkeit des privaten Erwerbers.
    BVerwG
    17.01.2002
  8. BVerwG 7 C 13.01 - Rückübertragungsanspruch; Restitutionsanspruch; Schädigungstatbestand; verfolgungsbedingter Vermögensverlust; angemessener Kaufpreis; Grundstücksbewertung; Einheitswert; Mindesteinheitswert; Ertragswert; Verkehrswert
    Leitsatz: War der Einheitswert für ein bebautes Grundstück nach § 56 Abs. 2 RBewG 1931 statt mit dem gemeinen Wert oder dem Ertragswert nur mit dem Wert für den Grund und Boden festgestellt (Mindesteinheitswert), ist die allgemeine Erfahrungstatsache erschüttert, daß der Verkehrswert eines Grundstücks den festgesetzten Einheitswert nicht unterschritt.
    BVerwG
    17.01.2002
  9. 8 RE-Miet 4/01 - Kürzungsbeträge bzw. Drittmittel im Mieterhöhungsverlangen
    Leitsatz: 1. § 2 Abs. 1 Satz 2 MHG ist bei einem Erhöhungsverlangen nach § 2 Abs. 2 MHG auch dann zu prüfen, wenn die Wohnung, für die der Vermieter die Zustimmung des Mieters zur Mieterhöhung begehrt, im sogenannten LAMOD-Programm instand gesetzt und modernisiert worden ist und der mit dem Zustimmungsverlangen begehrte Mietzins nicht über dem Mietzins liegt, der sich nach den im Fördervertrag zugelassenen Mietzinssteigerungen ergibt. 2. Im übrigen wird der Erlaß eines Rechtsentscheids abgelehnt.
    KG
    17.01.2002
  10. VII ZR 198/00 - Vertragsstrafe, Unwirksamkeit einer formularmäßigen -
    Leitsatz: Eine in Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu einem Bauvertrag enthaltene Vereinbarung, wonach der Auftragnehmer, wenn er in Verzug gerät, für jeden Arbeitstag einschließlich Samstag der Verspätung eine Vertragsstrafe von 0,5 % der Auftragssumme zu zahlen hat, ist grundsätzlich ungeachtet einer Obergrenze (hier: 10 %) unwirksam.
    BGH
    17.01.2002