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Urteil Vertragsstrafe, Unwirksamkeit einer formularmäßigen -
Schlagworte
Vertragsstrafe, Unwirksamkeit einer formularmäßigen -
Leitsatz
Eine in Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu einem Bauvertrag enthaltene Vereinbarung, wonach der Auftragnehmer, wenn er in Verzug gerät, für jeden Arbeitstag einschließlich Samstag der Verspätung eine Vertragsstrafe von 0,5 % der Auftragssumme zu zahlen hat, ist grundsätzlich ungeachtet einer Obergrenze (hier: 10 %) unwirksam.
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