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Suchergebnis Urteilssuche (61 - 70 von 671)

  1. 24 U 124/01 - Minderung bei angedrohter behördlicher Nutzungsuntersagung
    Leitsatz: 1. Die Androhung einer ordnungsbehördlichen Maßnahme kann einen Mangel des Mietobjekts begründen (hier beim Brandschutz in einem Kaufhaus). 2. Hat sich der Vermieter durch Prozeßvergleich zur Beseitigung von Mängeln verpflichtet, und zahlt der Mieter den Mietzins ohne ausdrücklichen Vorbehalt weiter, so geschieht dies regelmäßig in Erwartung der Mängelbeseitigung.
    OLG Düsseldorf
    19.03.2002
  2. 24 U 129/01 - Unzulässiges Bestreiten des neuen Gläubigers
    Leitsatz: Ein Zessionar darf Tatumstände des Schuldverhältnisses, die Gegenstand von Handlungen und Wahrnehmungen des Zedenten waren, regelmäßig nicht mit Nichtwissen bestreiten.
    OLG Düsseldorf
    19.02.2002
  3. 24 U 133/01 - Kein Vorenthalten bei vertragswidrigem Zustand der Räume; Annahmeverzug; Rücknahmeverweigerung; unvollständige Räumung; Nutzungsentschädigung
    Leitsatz: 1. Weigert sich der Vermieter bei Beendigung des Mietverhältnisses die Räume zurückzunehmen, weil sie sich nicht in vertragsgemäßem Zustand befänden, so liegt kein Vorenthalten des Mieters vor (a. A. OLG Düsseldorf - 10. Zivilsenat - MDR 1999, 538). 2. Eine Klausel, nach der der Mieter den Mietzins bis zur Herstellung des vertragsgemäßen Zustandes ("vollständig geräumt, renoviert und ohne Schäden, wobei der natürliche Verschleiß ausgenommen bleibt") fortzuentrichten habe, verstößt gegen § 9 AGBG.
    OLG Düsseldorf
    28.05.2002
  4. 24 U 137/01 - Beweislast für Vermieter bei Brandschaden
    Leitsatz: 1. Der Vermieter muß bei einem Brandschaden ihm zuzurechnende Ursachen ausräumen und beweisen, daß die Schadensursache dem Obhutsbereich des Mieters entstammt, wobei dem Vermieter ein Anscheinsbeweis dienlich sein kann. 2. Bei leicht fahrlässiger Brandverursachung kommt dem Mieter der Regreßverzicht der Feuerversicherung des Vermieters zugute.
    OLG Düsseldorf
    16.04.2002
  5. 24 U 142/01 - Unbestimmte Nebenkostenregelung
    Leitsatz: Im Gewerberaummietvertrag über Teileigentum ist die Abrede, der Mieter habe (neben im einzelnen aufgeführten Betriebskosten) "alle hier nicht aufgeführten Kosten in Ansehung des Mietobjekts" zu tragen, unwirksam.
    OLG Düsseldorf
    14.05.2002
  6. 24 U 154/01 - Strenge Anforderungen an Schriftform für Finanzierungsleasingvertrag; Verbraucherkreditverträge
    Leitsatz: 1. Die Schriftform nach dem Verbraucherkreditgesetz (jetzt § 492 BGB) ist nicht gewahrt, wenn die antragstellende Partei die Urkunde unterzeichnet, diese der Gegenseite übersendet, welche sie dann ihrerseits unterzeichnet, ohne die Urkunde alsdann dem Antragenden zugehen zu lassen. (Leitsatz der Redaktion) 2. In AGB zu Verbraucherkreditverträgen kann jedenfalls dann nicht wirksam auf den Zugang einer Vertragsannahmeerklärung verzichtet werden, wenn sich der Kreditgeber nicht zugleich verpflichtet, dem Kreditnehmer unverzüglich Mitteilung über die Annahme des Vertragsangebots oder dessen Verweigerung zu machen.
    OLG Düsseldorf
    30.04.2002
  7. 24 U 191/01 - Voraussetzungen einer ordnungsgemäßen Betriebskostenabrechnung
    Leitsatz: 1. Wenn der Vermieter, ohne daß im Vertrag Entsprechendes bestimmt ist, die Heizkosten und die übrigen Betriebskosten zum Gegenstand verschiedener Abrechnungen macht, sind beide Abrechnungen als Einheit zu betrachten. 2. Eine Nachforderung aus einer Betriebskostenabrechnung ist nicht fällig, wenn die zugrunde gelegten Quadratmeterzahlen nicht nachvollziehbar sind. (Leitsatz zu 2 von der Redaktion)
    OLG Düsseldorf
    25.06.2002
  8. 24 U 199/01 - Übergang des Herausgabeanspruchs auf den Erwerber
    Leitsatz: Mit dem Eigentumserwerb geht der Anspruch des Veräußerers (Vermieters) auf Herausgabe des Mietobjektes bei Mietende auf den Erwerber über.
    OLG Düsseldorf
    16.04.2002
  9. 24 U 20/01 - Keine negativen Folgen für den Mieter bei unterlassener Mängelanzeige, wenn der Vermieter ohnehin zur Abhilfe nicht bereit ist
    Leitsatz: Nach unterlassener Mängelanzeige verliert der Mieter seine Gewährleistungsrechte nur, wenn der Vermieter darlegt und ggf. beweist, daß die Mängelbeseitigung rechtzeitig möglich gewesen wäre und infolge der Unterlassung des Mieters unmöglich geworden ist.
    OLG Düsseldorf
    16.04.2002
  10. 24 U 207/01 - Vertragswidriger Gebrauch durch Untervermietung mit Nutzungsänderung; einmalige Duldung vertragswidriger Nutzung
    Leitsatz: 1. Sind dem Mieter die Gewerberäume zur Weitervermietung für ein "Technologiezentrum" überlassen, so umfaßt dieser Vertragszweck nicht den Betrieb eines "Call-Centers". 2. Duldet der Vermieter einmal die vertragswidrige Untervermietung durch den Mieter, so folgt daraus nicht dessen Recht, erneut ein Untermietverhältnis außerhalb des Vertragszwecks zu begründen.
    OLG Düsseldorf
    05.09.2002