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Urteil Unbestimmte Nebenkostenregelung
Schlagworte
Unbestimmte Nebenkostenregelung
Leitsatz
Im Gewerberaummietvertrag über Teileigentum ist die Abrede, der Mieter habe (neben im einzelnen aufgeführten Betriebskosten) "alle hier nicht aufgeführten Kosten in Ansehung des Mietobjekts" zu tragen, unwirksam.
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