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Suchergebnis Urteilssuche (721 - 730 von 903)

  1. BVerwG 8 C 8.99 - Rückübertragungsanspruch; Restitutionsanspruch; Schädigungstatbestand; Ausreiseverkauf; unlautere Machenschaft; Machtmissbrauch; Vermögensverlust; Vermutung; Anscheinsbeweis
    Leitsatz: Die vom Verwaltungsgericht verfahrensfehlerfrei getroffene Feststellung, auch vor 1977 sei typischerweise die Ausreise aus der DDR nur bei vorheriger Veräußerung oder sonstiger Aufgabe von Grundeigentum genehmigt worden, rechtfertigt die - ggf. nach den Regeln für den Anscheinsbeweis zu erschütternde - Vermutung im Einzelfall, daß die staatlichen Organe auf den Ausreisewilligen Druck ausgeübt haben, und daß dieser Druck für den Vermögensverlust ursächlich war.
    BVerwG
    29.09.1999
  2. BVerwG 7 C 44.98 - Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Restitutionsausschluss; Rückübertragungsausschluss; besatzungshoheitliche Enteignung; Enteignungsverbot; Betriebsvermögen; besatzungshoheitlicher Zurechnungszusammenhang
    Leitsatz: 1. Enteignungen des sonstigen Vermögens, zu denen die Besatzungsmacht die DWK durch Nr. 4 des SMAD-Befehls Nr. 64 ermächtigt hatte, wurden von einem besatzungshoheitlichen Verbot der Betriebsenteignung regelmäßig nicht erfaßt. 2. War ein als sonstiges Vermögen enteignetes Grundstück nicht offenkundig als Betriebsvermögen erkennbar, weil es auch privaten Nutzungszwecken des Betriebsinhabers diente, wurde der besatzungshoheitliche Zurechnungszusammenhang schon dadurch unterbrochen, daß die Besatzungsmacht die Enteignung des Betriebs untersagt hatte.
    BVerwG
    28.09.1999
  3. BVerwG 3 C 26.98 - Gebäudeeigentum; Bebauung; Gebäudeerrichtung; LPG-Nachfolgerin
    Leitsatz: 1. Der Begriff der "Bebauung" in Art. 233 § 2 a Abs. 1 Satz 1 Buchstabe a EGBGB deckt sich mit dem der "Errichtung" (von Gebäuden) in § 27 LPG-Gesetz 1982. 2. Gebäudeeigentum kann gemäß Art. 233 § 2 b Abs. 1 Satz 1 i. V. m. § 2 a Abs. 1 Satz 1 Buchstabe b EGBGB zugunsten einer LPG Nachfolgerin dadurch entstanden sein, daß der LPG die Rechtsträgerschaft an einem volkseigenen Grundstück mit aufstehendem - vor oder nach 1945 errichteten - Gebäude übertragen worden war (wie BGH, Urteil vom 19. Dezember 1997 - V ZR 54/97 - BGHZ 137, 369).
    BVerwG
    26.08.1999
  4. BVerwG 3 C 31.98 - Verwaltungsakt; Nichtigkeit; Begünstigter; Rechtsnachfolger; Bodenreformgrundstück; Zuteilung des Eigentums; Rat des Kreises; Zuordnung; LPG; Neubauernwirtschaft; sozialistisches Eigentum; Volkseigentum
    Leitsatz: 1. Auf einen Verwaltungsakt i. S. des Art. 19 EV, der nach Maßgabe des DDR-Rechts zum Zeitpunkt seines Erlasses nichtig war und dessen Nichtigkeit nicht geheilt worden ist, kann sich der Begünstigte bzw. dessen Rechtsnachfolger nicht berufen; die Nichtigkeit erfordert einen erkennbar schwerwiegenden Mangel. 2. Die 1958 durch den Rat des Kreises erfolgte Zuteilung des Eigentums an einem Bodenreformgrundstück an eine LPG war keine nichtige Entscheidung i. S. des Art. 21 Abs. 1 Satz 1 EV.
    BVerwG
    26.08.1999
  5. BVerwG 7 C 33.98 - Unternehmensrückgabe; Vergleichbarkeit des zurückgeforderten Unternehmens; Kapitalzufuhr; restitutionswahrende Surrogation
    Leitsatz: 1. Die in § 2 Abs. 1 Satz 2 URüV genannten Voraussetzungen müssen kumulativ erfüllt sein, um die Vergleichbarkeit des zurückgeforderten Unternehmens oder Unternehmensteils auszuschließen. 2. Das in § 2 Abs. 1 Satz 2 URüV aufgestellte Erfordernis einer erheblichen Kapitalzufuhr konkretisiert das durch § 6 Abs. 1 Satz 3 2. Alt. VermG vorgegebene Prinzip der restitutionswahrenden Surrogation.
    BVerwG
    25.08.1999
  6. BVerwG 8 C 24.98 - Rückübertragungsanspruch; Restitutionsanspruch; Schädigungstatbestand; Anscheinsbeweis, unlautere Machenschaft; Eigentumsverzicht; Überschuldung; nicht kostendeckende Mieten
    Leitsatz: 1. Das Verwaltungsgericht muß gegebenenfalls von Amts wegen erforschen, ob ein - zur Anwendung der Regeln des Anscheinsbeweises führender - typischer Geschehensablauf vorliegt. 2. Ob Tatsachen vorliegen, welche die ernstliche und naheliegende Möglichkeit eines atypischen Verlaufs begründen und damit den Anscheinsbeweis erschüttern, ist ebenfalls von Amts wegen zu ermitteln.
    BVerwG
    24.08.1999
  7. BVerwG 4 CN 4.98 - Sportplatzlärm im Wohngebiet
    Leitsatz: 1. Die Sportanlagenlärmschutzverordnung - 18. BImSchV - vom 18. Juli 1991 (BGBl. I S. 1588, ber. S. 1790) hat für die Bauleitplanung (nur) mittelbar rechtliche Bedeutung: (a) Die Gemeinde darf keinen Bebauungsplan aufstellen, der nicht vollzugsfähig ist, weil seine Verwirklichung an den immissionsschutzrechtlichen Anforderungen der Verordnung scheitern müßte. (b) Bei der planerischen Abwägung gemäß § 1 Abs. 6 BauGB muß die Gemeinde die Schutzbedürftigkeit des Einwirkungsbereichs der Sportanlage entsprechend den Anforderungen der Verordnung zutreffend ermitteln. Sie darf naheliegende und verhältnismäßige Möglichkeiten einer Sportlärmbeeinträchtigung benachbarter Gebiete unterhalb der Richtwerte nicht unberücksichtigt lassen. 2. Eine erhebliche Abweichung der tatsächlichen von der im Be-bauungsplan festgesetzten baulichen Nutzung mit der Folge, daß sich die Schutzwürdigkeit nach der tatsächlichen Nutzung richtet (§ 2 Abs. 6 Satz 3 der 18. BImSchV), liegt nicht schon dann vor, wenn die tatsächliche Nutzung in eine andere Gebietsklasse gemäß § 2 Abs. 2 der 18. BImSchV fällt als die festgesetzte. 3. Der Begriff der erheblichen Abweichung im Sinne des § 2 Abs. 6 Satz 3 der 18. BImSchV ist nach - qualitativen - städtebaulichen Merkmalen zu bestimmen. 4. Die bauplanerische Festsetzung der Art der baulichen Nutzung eines Gebiets als allgemeines Wohngebiet (WA) wird nicht funktionslos und damit ungültig, wenn auf den Grundstücken tatsächlich (zunächst) nur Nutzungen verwirklicht werden, die im reinen Wohngebiet zulässig sind.
    BVerwG
    12.08.1999
  8. BVerwG 7 B 80.99 - Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Restitutionsausschlußgrund; Rückübertragungsausschluss; Garagen; komplexer Wohnungsbau
    Leitsatz: Zur Frage der "funktionellen Einbeziehung" von Garagen in den komplexen Wohnungsbau.
    BVerwG
    04.08.1999
  9. BVerwG 8 Kst 12.99 - Streitwert; Erbanteil
    Leitsatz: Klagen einzelne Mitglieder einer Erbengemeinschaft auf Rückerstattung eines Grundstücks an die Erbengemeinschaft, so ist der Streitwert nach dem dem jeweiligen Erbanteil entsprechenden Teil des Verkehrswerts zu bemessen.
    BVerwG
    02.08.1999
  10. BVerwG 3 B 68.99 - Restitutionsvorbehalt
    Leitsatz: Ein Restitutionsvorbehalt i. S. v. § 6 Abs. 2 Satz 1 ZOEG setzt ein Einverständnis der Beteiligten voraus. Soll eine solche Zuordnung aber gerade verhindert werden, so kann vom Vorliegen eines Vorbehaltes auch dann nicht ausgegangen werden, wenn die Parteien für den Fall des Scheiterns ihrer Abwehrbemühungen eine Kaufpreisminderung vorgesehen haben.
    BVerwG
    29.07.1999