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Urteil Unternehmensrückgabe
Schlagworte
Unternehmensrückgabe; Vergleichbarkeit des zurückgeforderten Unternehmens; Kapitalzufuhr; restitutionswahrende Surrogation
Leitsätze
1. Die in § 2 Abs. 1 Satz 2 URüV genannten Voraussetzungen müssen kumulativ erfüllt sein, um die Vergleichbarkeit des zurückgeforderten Unternehmens oder Unternehmensteils auszuschließen.
2. Das in § 2 Abs. 1 Satz 2 URüV aufgestellte Erfordernis einer erheblichen Kapitalzufuhr konkretisiert das durch § 6 Abs. 1 Satz 3 2. Alt. VermG vorgegebene Prinzip der restitutionswahrenden Surrogation.
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