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Urteil Gebäudeeigentum


Schlagworte

Gebäudeeigentum; Bebauung; Gebäudeerrichtung; LPG-Nachfolgerin

Leitsätze

1. Der Begriff der "Bebauung" in Art. 233 § 2 a Abs. 1 Satz 1 Buchstabe a EGBGB deckt sich mit dem der "Errichtung" (von Gebäuden) in § 27 LPG-Gesetz 1982.

2. Gebäudeeigentum kann gemäß Art. 233 § 2 b Abs. 1 Satz 1 i. V. m. § 2 a Abs. 1 Satz 1 Buchstabe b EGBGB zugunsten einer LPG Nachfolgerin dadurch entstanden sein, daß der LPG die Rechtsträgerschaft an einem volkseigenen Grundstück mit aufstehendem - vor oder nach 1945 errichteten - Gebäude übertragen worden war (wie BGH, Urteil vom 19. Dezember 1997 - V ZR 54/97 - BGHZ 137, 369).

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