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13 U 174/98 - Arglist; Verschweigen; Verkäufer; Nutzungsänderung; genehmigungsbedürftig; Aufenthaltsräume; Umwandlung; Dachgeschoß; Wohnung; SachmangelLeitsatz: 1. Die Umwandlung von Aufenthaltsräumen im Dachgeschoß (Mansardenzimmer), die baurechtlich nur als Zubehörräume zu den Vollgeschoßwohnungen genehmigt sind, in selbständige Wohnungen stellt eine genehmigungspflichtige Nutzungsänderung dar. 2. Ist eine Nutzungsänderung mit Wissen des Vermieters ohne die erforderliche Änderungsgenehmigung erfolgt, so liegt unabhängig davon, ob die Änderung nachträglich genehmigungsfähig ist, ein beim Verkauf des Miethauses zu offenbarender Sachmangel vor. Das Unterlassen der gebotenen Aufklärung rechtfertigt jedenfalls bei einem Großvermieter, der die genehmigungsrechtlichen Voraussetzungen kennt, den Vorwurf arglistigen Verschweigens i. S. des § 463 Satz 2 BGB.OLG Köln17.02.1999
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15 U 148/98 - Wohnungseigentümer; SondereigentumLeitsatz: Im Einzelfall kann sich aus § 242 BGB ein schuldrechtlicher Anspruch auf Einräumung von Sondereigentum gegen die anderen Wohnungseigentümer ergeben.OLG Köln13.04.1999
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16 W 16/99 - Lebenspartnerschaft; Lebensgemeinschaft; Kündigung; MieterschutzvorschriftenLeitsatz: Nach Scheitern der Lebenspartnerschaft kann jeder Lebensgefährte vom anderen die Mitwirkung bei der Kündigung des Mietverhältnisses hinsichtlich der bisher gemeinsam bewohnten Wohnung verlangen. Diesem Anspruch können nicht die Mieterschutzvorschriften in analoger Anwendung entgegengehalten werden.OLG Köln21.06.1999
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16 Wx 131/98 - Rücknahme; Rechtsmittel; Kosten; außergerichtlich; Wohnungseigentumsverfahren; KostenentscheidungLeitsatz: Außergerichtliche Kosten sind im Wohnungseigentumsverfahren nur ausnahmsweise zu erstatten. Ein solcher Ausnahmefall liegt nicht bereits immer dann vor, wenn ein Beschwerdeführer sein Rechtsmittel zurücknimmt. Auch in einem solchen Fall müssen alle Umstände des konkreten Einzelfalls bei der Kostenentscheidung angemessen berücksichtigt werden.OLG Köln07.05.1999
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- 16 Wx 13/99 - Rolltor; Tiefgarage; Stellplatz; bauliche VeränderungLeitsatz: Das Anbringen eines Rolltors zum Abschließen eines im Sondereigentum stehenden Stellplatzes in einer zu einer Wohnungseigentumsanlage gehörenden Tiefgarage stellt eine bauliche Veränderung dar, die der Zustimmung aller Wohnungseigentümer bedarf.OLG Köln26.05.1999
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16 Wx 208-98 - Baum; bauliche Veränderung; Standsicherheit; Wohnungseigentumsanlage; Eigentümergemeinschaft; Instandsetzung; BeseitigungsanspruchLeitsatz: Das Fällen von Bäumen in einer Wohnungseigentumsanlage stellt eine bauliche Veränderung dar, wenn die Bäume für den Gesamteindruck der Anlage mitbestimmend sind. Es ist jedoch dann als bloße, in den Rahmen ordnungsgemäßer Verwaltung fallende Instandsetzungsmaßnahme zu werten, wenn das Fällen erforderlich ist, weil die Bäume nicht mehr standsicher sind.OLG Köln29.01.1999
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16 Wx 218/98 - Verwalter; Fristlose Kündigung; Verwaltervertrag; Abrechnung; VerzögerungLeitsatz: Die fristlose Kündigung des Verwaltervertrages ist berechtigt, wenn das Vertrauensverhältnis zwischen der Wohnungseigentümergemeinschaft und dem Verwalter nachhaltig gestört ist. Dies kann auch dann der Fall sein, wenn der Verwalter, ohne daß ihm förmlich eine Ausschlußfrist gesetzt war, die Abrechnung über einen längeren Zeitraum verzögert und die Gemeinschaft diesbezüglich über mehrere Eigentümerversammlungen hin vertröstet.OLG Köln22.01.1999
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16 Wx 21/99 - Abberufung; Verwalter; wichtiger GrundLeitsatz: Verletzt der Verwalter die zu den wesentlichen Aufgaben eines Verwalters gehörende Pflicht, für geordnete finanzielle Verhältnisse der Eigentümergemeinschaft zu sorgen, so rechtfertigt dies die fristlose Kündigung des Verwaltervertrages und die vorzeitige Abberufung des Verwalters.OLG Köln07.05.1999
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16 Wx 3/99 - faktische Wohnungseigentümergemeinschaft; Invollzugesetzung; Wohnungsgrundbücher; Haftung; WohnungseigentümerLeitsatz: 1. Mit der Invollzugsetzung der tatsächlichen Wohnungseigentümergemeinschaft durch Anlegung der Wohnungsgrundbücher und Eintragung von mindestens zwei Wohnungseigentümern endet eine bis dahin möglicherweise bestehende faktische Wohnungseigentümergemeinschaft. Dies gilt auch dann, wenn noch nicht alle früheren Mitglieder der faktischen Wohnungseigentümergemeinschaft bereits Mitglieder der neuen tatsächlichen Wohnungseigentümergemeinschaft geworden sind. 2. Die noch nicht zur in Vollzug gesetzten Wohnungseigentümergemeinschaft gehörenden "werdenden" Wohnungseigentümer haften nicht für Verbindlichkeiten, die von der in Vollzug gesetzten Wohnungseigentümergemeinschaft begründet worden und fällig geworden sind.OLG Köln28.01.1999
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16 Wx 54/99 - Stimmrecht; Ausschluß; Stimmberechtigung; Eigentümerbeschluß; Nichtigkeit; MehrheitsbeschlußLeitsatz: Einem im Grundbuch eingetragenen Wohnungseigentümer kann auch dann, wenn über seinen Eigentumserwerb noch ein bei Gericht anhängiger Rechtsstreit schwebt, nicht durch Mehrheitsbeschluß für die Dauer dieses Rechtsstreits das Stimmrecht in der Wohnungseigentümerversammlung entzogen werden. Ein derartiger Beschluß ist auch dann, wenn er nicht fristgerecht angefochten wurde, nichtig.OLG Köln23.04.1999