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Urteil Abberufung
Schlagworte
Abberufung; Verwalter; wichtiger Grund
Leitsatz
Verletzt der Verwalter die zu den wesentlichen Aufgaben eines Verwalters gehörende Pflicht, für geordnete finanzielle Verhältnisse der Eigentümergemeinschaft zu sorgen, so rechtfertigt dies die fristlose Kündigung des Verwaltervertrages und die vorzeitige Abberufung des Verwalters.
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