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Urteil Rolltor
Schlagworte
Rolltor; Tiefgarage; Stellplatz; bauliche Veränderung
Leitsatz
Das Anbringen eines Rolltors zum Abschließen eines im Sondereigentum stehenden Stellplatzes in einer zu einer Wohnungseigentumsanlage gehörenden Tiefgarage stellt eine bauliche Veränderung dar, die der Zustimmung aller Wohnungseigentümer bedarf.
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