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Suchergebnis Urteilssuche (101 - 110 von 903)
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III ZR 160/98 - Maklerprovision, Verwirkung der - bei VertrauensmaklerLeitsatz: Zur Verwirkung des Provisionsanspruchs des Vertrauensmaklers wegen ver tragswidriger Vermittlungstätigkeit für die andere Vertragsseite.BGH11.11.1999
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OVG 8 D 18/98.G - Bodenordnungsverfahren; Gebäudeeigentum; Neubau; Anbau; Ausbau; Scheune; Rinderstall; Gemüsehalle; Errichtungstatbestand; LPGLeitsatz: Die Errichtung eines Gebäudes i. S. v. § 27 LPGG-82 fordert das Entstehen eines in seiner wesentlichen Bausubstanz neuen Bauwerks. Ist der Neubau mit dem Boden fest verbunden, eine bautechnisch abgegrenzte selbständige Anlage, führt die Tatsache des Anbaus an eine vorhandene - eigenständige - bauliche Anlage nicht zur Verneinung des Errichtungstatbestands (im Anschluß an BVerwG, ZOV 1998, 294 sowie Urteil vom 9. März 1999 - 3 C 21.98 -).OVG Brandenburg11.11.1999
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BVerwG 3 B 134.99 - Finanzvermögen; MfS-Grundstück; Rechtsträgerwechsel; AusnahmebestimmungLeitsatz: Zum Zweck der Ausnahmebestimmung.BVerwG10.11.1999
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XII ZR 24/97 - Nutzungsentschädigung, - nach Be- endigung eines Kiesausbeutungsvertra- ges; Kiesausbeutungsvertrag, - als Pachtvertrag; Nutzungsentschädigung, Höhe der - bei KiesausbeutungsvertragLeitsatz: Zur Anwendbarkeit des § 584 b BGB nach Beendigung eines Kiesausbeutungsvertrages.BGH10.11.1999
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14 A 2268/99 - Wohngeld; Familienmitglieder; Leibesfrucht; SchwangerschaftLeitsatz: Die Leibesfrucht zählt nicht zu den Familienmitgliedern i. S. d. § 4 Abs. 1 WoGG. Die Nichtberücksichtigung des ungeborenen Lebens bei der Wohngeldgewährung ist verfassungsrechtlich unbedenklich.OVG Münster10.11.1999
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XI ZR 311/98 - Disagio, - und ZinseszinsverbotLeitsatz: Wird ein vereinbartes Disagio bei Auszahlung der Darlehenssumme einbehalten, verstößt die Verzinsung der gesamten Darlehenssumme (unter Einschluß des Dis agios) nicht gegen das Zinseszinsverbot des § 248 Abs. 1 BGB.BGH09.11.1999
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2/11 S 104/99 - Verwirkung eines Rückzahlungsanspruchs wg. MietpreisüberhöhungLeitsatz: Bei rügeloser Zahlung des Mietzinses über einen längeren Zeitraum (hier: sechs Jahre) ist ein etwaiger Rückzahlungsanspruch wegen einer Mietpreisüberhöhung verwirkt.LG Frankfurt a. M.09.11.1999
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1 U 102/98 - Mehrwertsteuer; Umsatzsteuer; Optierung; MietzinsLeitsatz: 1. Haben die Parteien einen bestimmten Mietzins vereinbart, so ist die möglicherweise anfallende Mehrwertsteuer, soweit entgegenstehende Absprachen nicht getroffen wurden, hierin enthalten. Es liegt ein einheitlicher Endpreis vor. 2. Fällt beim Vermieter eine abzuführende Umsatzsteuer nicht an, kann der Mieter hieraus keine Reduzierung des Mietzinses herleiten. 3. Die Frage der Optierung des Vermieters zur Mehrwertsteuer kann grundsätzlich ein die Willensbildung beider Vertragsparteien vor Abschluß einer Mietpreisvereinbarung bestimmendes Kriterium i. S. einer Kalkulationsgrundlage sein. 4. Die fehlende rechtsgeschäftliche Verpflichtung des Vermieters, zur Mehrwertsteuer zu optieren, läßt sich nicht aus § 242 BGB herleiten.OLG Naumburg09.11.1999
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20 ReMiet 1/97 - Formularmäßiger Ausschluß stillschweigender Vertragsverlängerung; Verlängerungsfiktion; Fortsetzung des MietgebrauchsLeitsatz: Eine Divergenzvorlage an den Bundesgerichtshof ergeht nicht, denn der Rechtsentscheid des OLG Schleswig v. 27.3.1995, Az.: 4 RE-Miet 1/93 (BAnz. 1996, 1133 = GE 1995, 1409 ff. = NJW 1995, 2858 ff. = RES X, BGB § 568 Nr. 6 = SchlHA 1995, 156 ff. = WuM 1996, 85 ff. = ZMR 1996, 254 ff. = ZMR 1996, 431) enthält keine Abweichung im Sinne von § 541 ZPO zur Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 15.5.1991, Az. VIII ZR 38/90 (BB 1991, 1218 ff. = DWW 1991, 212 ff., GE 1991, 615 ff. = NJW 1991, 1750 ff. = ZMR 1991, 290 ff.).OLG Frankfurt a. M.08.11.1999
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IX ZR 320/98 - Vorauszahlungs- und Werkvertragskündigung; Vorauszahlungsbürgschaft und Werk- vertragskündigungLeitsatz: Ergibt sich bei einer nach Kündigung des Bauvertrags vorzunehmenden Ge samtabrechnung keine Überzahlung, besteht aus einer Bürgschaft für eine ein zelne Vorauszahlung keine Haftung (im Anschluß an BGH, Urt. v. 6. Mai 1999 - IX ZR 430/97 -.BGH04.11.1999