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Urteil Wohngeld
Schlagworte
Wohngeld; Familienmitglieder; Leibesfrucht; Schwangerschaft
Leitsätze
Die Leibesfrucht zählt nicht zu den Familienmitgliedern i. S. d. § 4 Abs. 1 WoGG. Die Nichtberücksichtigung des ungeborenen Lebens bei der Wohngeldgewährung ist verfassungsrechtlich unbedenklich.
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