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03 O 5621/99 - Auflassungsanspruch des Fiskus; Erlösherausgabeanspruch; Besserberechtigter; Besitzwechselverordnung; RegelungslückeLeitsatz: Die Norm des Art. 233 § 11 Abs. 2 EGBGB ist verfassungskonform dahin auszulegen, daß sie jedenfalls keinen unentgeltlichen Auflassungsanspruch des Fiskus gegen denjenigen begründet, der schon am 16. März 1990 unanfechtbares Volleigentum erworben hatte.LG Leipzig16.11.1999
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63 S 173/99 - Darlegung der Mangellage für behauptete Mietpreisüberhöhung in einem Einfamilienhaus; WirtschaftsstrafgesetzLeitsatz: Die Indizwirkung der Zweckentfremdungsverbot-Verordnung bzw. der Ausweisung als Gebiet mit erhöhtem Wohnbedarf gemäß § 564 b BGB für das Ausnutzen eines geringen Angebots i. S. v. § 5 WiStG greift bei Einfamilienhäusern nicht ein.LG Berlin16.11.1999
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643 C 508/99 - Erlaubnis; Untervermietung; Bedingung, Verweigerung; SonderkündigungsrechtLeitsatz: Dem Mieter steht das Sonderkündigungsrecht wegen Verweigerung der Untervermietungserlaubnis zu, wenn diese unter Bedingungen erteilt wird, auf die der Vermieter keinen Anspruch hat.AG Hamburg-Harburg15.11.1999
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3 C 408/99 - Abfuhrkosten für Sperrmüll als Betriebskosten; EntrümpelungskostenLeitsatz: Der Ansatz von Entrümpelungskosten in einer Betriebskostenabrechnung ist grundsätzlich nicht zu beanstanden.AG Neukölln15.11.1999
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BVerwG 8 B 164.99 - Überschuldung; Sanierungsbedarf; Schädigungstatbestand; sowjetische NutzungLeitsatz: Beruht der Sanierungsbedarf eines Gebäudes und die darauf folgende Überschuldung des Grundstücks auf einer Nutzung durch die Rote Armee unter Ausschluß jeder Einwirkungsmöglichkeit des Eigentümers oder eines deutschen Verwalters, liegen die Voraussetzungen für den Schädigungstatbestand des § 1 Abs. 2 VermG nicht vor.BVerwG15.11.1999
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2 S 387/99 - befristeter Mietvertrag; widersprüchlich; unbefristeter Mietvertrag; Betriebkostenabrechnung; gemischt genutztes Gebäude; KostentrennungLeitsatz: 1. Ist ein schriftlicher Mietvertrag über ein Grundstück bei einzelfallbezogener objektiver Auslegung widersprüchlich hinsichtlich der Frage, ob er unbefristet oder befristet geschlossen wurde, liegt gem. § 566 BGB ein unbefristeter Mietvertrag vor. 2. In der Betriebskostenabrechnung für ein gemischt genutztes Gebäude bedarf es zwingend der Trennung der auf Wohn- und Gewerberaum entfallenden Kosten.LG Hanau12.11.1999
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3 C 379/99 - Einbehalt der Betriebskostenvorschüsse bei fehlender AbrechnungLeitsatz: 1. Erstellt der Vermieter nicht fristgerecht binnen eines Jahres nach Ende der Heizperiode eine Heizkostenabrechnung, kann der Mieter ab diesem Zeitpunkt vollständig die Zahlung der Heizkostenvorschüsse für die Folgemonate verweigern. 2. Eine Zug-um-Zug-Verurteilung ist ausgeschlossen, da der Vermieter mit der Erstellung der Heizkostenabrechnung vorleistungspflichtig ist.AG Neukölln11.11.1999
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III ZR 98/99 - Verwalterhaftung für Frostschäden; Untätigkeit beauftragter Handwerker; Kausalzusammenhang für FolgeschädenLeitsatz: Zur Haftung eines Hausverwalters für Frostschäden in dem verwalteten Mietshaus. Zur Frage einer Unterbrechung des Kausalzusammenhangs bei Folgeschäden auf Grund der Untätigkeit eines mit der Schadensbeseitigung beauftragten Handwerkers.BGH11.11.1999
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BVerwG 3 C 34.98 - Vermögenszuordnung; Verwaltungsvermögen; Gemeindeverband,LandkreisLeitsatz: Eine Zuordnung von Verwaltungsvermögen an Gemeindeverbände (Landkreise) gemäß Art. 21 Abs. 2 Einigungsvertrag ist nicht deshalb ausgeschlossen, weil ihnen das Grundgesetz keinen bestimmten Aufgabenbereich sichert. Sie setzt aber voraus, daß der zuordnende Vermögensgegenstand am 1. Oktober 1989 für eine Aufgabe bestimmt war, die auf Kreisebene aufgrund einer grundgesetzkonformen normativen Regelung wahrzunehmen war.BVerwG11.11.1999
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VII ZR 403/98 - Vorschuß für MängelbeseitigungLeitsatz: Die Leistung des Auftragnehmers ist nur vertragsgerecht, wenn sie die Beschaffenheit aufweist, die für den vertraglich vorausgesetzten oder gewöhnlichen Gebrauch erforderlich ist. Im Rahmen der getroffenen Vereinbarungen schuldet der Auftragnehmer ein funktionstaugliches und zweckentsprechendes Werk. An dieser Erfolgshaftung ändert sich nichts, wenn die Parteien eine bestimmte Ausführungsart vereinbart haben, mit der die geschuldete Funktionstauglichkeit des Werkes nicht erreicht werden kann.BGH11.11.1999