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Suchergebnis Urteilssuche (5 Urteile)
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65 S 241/20 - Mietpreisbremse, formularvertragliches Abtretungsverbot unwirksamDer Fall: ...§ 556 g Abs. 2, 3 BGB und Art. 15 DSGVO...LG Berlin30.03.2021
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3 U 65/19 - Einheitliches Mietverhältnis auch bei getrennten VertragsurkundenLeitsatz: Schließen Vermieter und Mieter getrennte Verträge über Wohn- und Geschäftsräume ab, die durch Zusatzvereinbarung in der Weise voneinander abhängig gemacht werden, dass beide Verträge „aneinander gebunden“ sein sollen, spricht schon der Wortlaut dafür, dass beide Verträge in der Weise aneinandergeknüpft werden sollten, dass die Wirksamkeit des einen von der Wirksamkeit des anderen abhängig sein soll, beide also nur gemeinsam Bestand haben und deshalb - von beiden Seiten - auch nur einheitlich beendet werden können sollen und ein einheitliches Vertragsverhältnis gewollt ist. (Leitsatz der Redaktion)OLG Brandenburg18.02.2020
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65 S 19/21 - Zurückbehaltungsrecht bei verschleppter MangelbeseitigungLeitsatz: ...Zurückbehaltungsrecht nicht seinen Zweck. 3. Das Befahren...LG Berlin22.05.2021
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VIII ZR 109/22 - Untervermietung der EinzimmerwohnungLeitsatz: a) Von einer Überlassung eines Teils des Wohnraums an Dritte i.S.d. Vorschrift des § 553 Abs. 1 BGB ist regelmäßig bereits dann auszugehen, wenn der Mieter den Gewahrsam an dem Wohnraum nicht vollständig aufgibt (Bestätigung von Senatsurteil vom 11. Juni 2014 - VIII ZR 349/13, NJW 2014, 2717 Rn. 25, 30).b) Danach kann ein Anspruch des Mieters gegen den Vermieter auf Gestattung der Gebrauchsüberlassung an Dritte grundsätzlich auch bei einer Einzimmerwohnung gegeben sein.BGH13.09.2023
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V ZR 64/19 - Individuelle Kostenlastübernahme bei baulichen Veränderungen des GemeinschaftseigentumsLeitsatz: a) § 16 Abs. 4 WEG steht einem Beschluss nicht entgegen, der einzelnen Wohnungseigentümern die Durchführung einer baulichen Veränderung des Gemeinschaftseigentums mit der Maßgabe gestattet, dass die bauwilligen Wohnungseigentümer sämtliche Errichtungskosten und Folgekosten der Maßnahme tragen. Dies gilt auch dann, wenn eine solche - hinreichend bestimmt beschriebene - Maßnahme im Zeitpunkt des Beschlusses noch nicht geplant ist. b) Hat ein Wohnungseigentümer eigenmächtig eine bauliche Veränderung des Gemeinschaftseigentums vorgenommen, haben die Wohnungseigentümer die Beschlusskompetenz, dies mit der Maßgabe zu genehmigen, dass der die Veränderung vornehmende Wohnungseigentümer die Folgekosten der Maßnahme trägt.BGH15.05.2020