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Urteil Untervermietung der Einzimmerwohnung
Schlagworte
Untervermietung der Einzimmerwohnung
Leitsätze
a) Von einer Überlassung eines Teils des Wohnraums an Dritte i.S.d. Vorschrift des § 553 Abs. 1 BGB ist regelmäßig bereits dann auszugehen, wenn der Mieter den Gewahrsam an dem Wohnraum nicht vollständig aufgibt (Bestätigung von Senatsurteil vom 11. Juni 2014 - VIII ZR 349/13, NJW 2014, 2717 Rn. 25, 30).
b) Danach kann ein Anspruch des Mieters gegen den Vermieter auf Gestattung der Gebrauchsüberlassung an Dritte grundsätzlich auch bei einer Einzimmerwohnung gegeben sein.
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