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Urteil Zurückbehaltungsrecht bei verschleppter Mangelbeseitigung


Schlagworte

Zurückbehaltungsrecht bei verschleppter Mangelbeseitigung

Leitsätze

1. Behauptet der Vermieter, der Mangel sei schon beseitigt oder er werde beseitigt sein, kommt es bei der Frage, ob das Zurückbehaltungsrecht noch dem Zweck dienen kann, Druck auf den Vermieter zur Mangelbeseitigung auszuüben, auf eine Gesamtwürdigung der Umstände an.

2. Solange nicht einmal beim Vermieter Sicherheit über den Erfolg von monatelang andauernden Mangelbeseitigungsarbeiten besteht, verfehlt das Zurückbehaltungsrecht nicht seinen Zweck.

3. Das Befahren des Grundstückes durch den Mieter mit einem Fahrzeug zum Zwecke des Beladens mit Sperrmüll trägt weder eine fristlose noch eine fristgemäße Kündigung. (Leitsätze der Redaktion)



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