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63 S 277/81 - Fälligkeit der Heizkostennachzahlung; Betriebskostenabrechnung; Heizkosten; Flächen, beheizteLeitsatz: Ein Mieter ist bei der Angabe unrichtiger beheizter Flächen regelmäßig nicht in der Lage, an deren Stelle die richtigen Quadratmetergrößen anzusetzen; die Angabe der richtigen Flächen ist aber Voraussetzung für eine ordnungsgemäße Abrechnung.LG Berlin14.12.1982
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63 S 277/81 - Heizkostenabrechnung; Umlegungsmaßstab/Heizkosten; beheizte Fläche/Umlegungsmaßstab; Fläche/beheizte; Heizkostenabrechnung/Umlegungsmaßstab; Sammelheizung/Umlegungsmaßstab; Umlegung/von Heizkosten; Zentralheizung/Umlegungsmaßstab; Bankzinsen/Verzugsschaden; Verzugsschaden/Bankkredit; Fälligkeit/Heizkostenabrechnung; Heizkostenabrechnung/Fälligkeit; Flächenangabe/HeizkostenabrechnungLeitsatz: 1. Ist kein Umlegungsmaßstab für die Abrechnung der Heizkosten einer Sammelheizung eindeutig vereinbart, gehen aber die Parteien von einer Umlage entsprechend der beheizten Fläche aus, so ist - solange die beheizten Flächen in der Abrechnung quadratmetermäßig nicht richtig angegeben werden - eine Heizkostennachzahlung nicht fällig. 2. Wird ein höherer als der gesetzliche Zinssatz von 4 % (§ 288 BGB) geltend gemacht, so muß nicht nur dargelegt werden, daß mit Bankkredit zu höherem Zinssatz gearbeitet wird, sondern auch, daß der Kredit in Bezug auf das Schuldnerverhalten aufgenommen wurde.LG Berlin14.12.1982
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62 S 70/82 - Kündigung durch Hausverwalter; Stellvertretung; Vollmachtsurkunde; Kündigung, Verwalter; Zurückweisung; Hausverwalter, KündigungLeitsatz: 1. Zur unmittelbaren und mittelbaren Stellvertretung bei Hausverwaltungen; über den Umfang der Befugnisse einer Hausverwaltung. 2. Das Rechtsverhältnis zwischen Eigentümer und Hausverwaltung geht nicht so weit, daß der Eigentümer der Hausverwaltung alle Rechte in die Hand gibt, so daß diese zum Vermieter wird und damit eine mittelbare Stellvertretung vorliegt.LG Berlin13.09.1982
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62 S 74/82 - Gebrauch der Mietsache; Kaminofen; bauliche VeränderungLeitsatz: 1. Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen der Vermieter bauliche Veränderungen der Mietsache durch den Mieter dulden muß. 2. Der Mieter einer zentralbeheizten Wohnung hat keinen Anspruch darauf, einen Kaminofen aufstellen zu dürfen.LG Berlin13.09.1982
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62 T 102/82 - Kosten einer durch Mietnachzahlung erledigten Räumungsklage; Veranlassung zur Klageerhebung; Abmahnung; Hauptsachenerledigung; Mietrückstände; Nachzahlung innerhalb der SchonfristLeitsatz: Zur Kostentragung bei einer Räumungsklage, wenn innerhalb der Schonfrist des § 554 Abs. 2 Ziffer 2 BGB die geforderten Mieten nachgezahlt werden.LG Berlin21.10.1982
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1 UH 1/82 - Mieterhöhungsverlangen; Vorlagebeschluss; VorlegungsvoraussetzungenLeitsatz: Ein Rechtsentscheid kann nicht ergehen, wenn die bei Erlaß des Vorlagebeschlusses gegebenen Vorlegungsvoraussetzungen später entfallen. Das Oberlandesgericht ist zur Nachprüfung berechtigt, ob die Frage auf der Grundlage der im Vorlagebeschluß niedergelegten Rechtsansichten, Tatsachenfeststellungen und Würdigungen tatsächlicher Art des Landgerichts entscheidungserheblich ist. (nichtamtliche Leitsätze)OLG Braunschweig15.03.1982
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1 UH 1/81 - Mieterhöhungsverlangen; Beifügen eines SachverständigengutachtensLeitsatz: Dem Mieterhöhungsverlangen nach § 2 Abs. 2 MHRG, das sich auf ein Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen stützt, ist das Gutachten im vollen Wortlaut beizufügen. Es genügt weder, daß in dem Mieterhöhungsverlangen auf das Ergebnis des Gutachtens verwiesen und dem Mieter die Einsichtnahme angeboten wird, noch, daß der Mieter nach Erhalt des Mieterhöhungsverlangens bei einem Beauftragten des Vermieters von dem Inhalt des Gutachtens Kenntnis nimmt, auch wenn dies innerhalb der Frist des § 2 Abs. 2 MHRG geschieht.OLG Braunschweig19.04.1982
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1 UH 1/81 - Mieterhöhung/Sachverständigengutachten; Sachverständigengutachten für Mieterhöhungserklärung/Beifügung; Mieterhöhungsverlangen/Sachverständigengutachten; Sachverständigengutachten/Mieterhöhung; Begründungsmittel/Sachverständigengutachten; Beifügung/des Sachverständigengutachtens der MieterhöhungserklärungLeitsatz: Dem Mieterhöhungsverlangen nach § 2 Abs. 2 MHG, das sich auf ein Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen stützt, ist das Gutachten im vollen Wortlaut beizufügen. Es genügt weder, daß in dem Mieterhöhungsverlangen auf das Ergebnis des Gutachtens verwiesen und dem Mieter die Einsichtnahme angeboten wird, noch, daß der Mieter nach Erhalt des Mieterhöhungsverlangens bei einem Beauftragten des Vermieters von dem Inhalt des Gutachtens Kenntnis nimmt, auch wenn dies innerhalb der Frist des § 2 Abs. 2 MHG geschieht.OLG Braunschweig19.04.1982
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2 UH 2/81 - Mieterhöhung; ortsübliche Vergleichsmiete; SachverständigengutachtenLeitsatz: Für das Gutachten im Sinne von § 2 Abs. 2 Satz 2 MHG ist eine Besichtigung der betroffenen Wohnung durch den Sachverständigen jedenfalls dann nicht erforderlich, wenn dessen Feststellungen über die ortsübliche Vergleichsmiete auf der Besichtigung einer genügenden Zahl anderer Wohnungen von nahezu gleicher Art, Größe, Ausstattung und Beschaffenheit innerhalb derselben Mietwohnanlage beruhen.OLG Celle27.04.1982
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2 UH 1/81 - Mieterhöhung/Mietermehrheit; Mehrheit von Mietern/Mieterhöhung; Mietermehrheit/MieterhöhungLeitsatz: Das nur an einen Gesamthanddschuldner gem. § 2 MHG gerichtete Erhöhungsverlangen ist kein wirksames Angebot auf Abschluß einer Vereinbarung zur Vertragsänderung.OLG Celle20.01.1982