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Urteil Mieterhöhungsverlangen
Schlagworte
Mieterhöhungsverlangen; Vorlagebeschluss; Vorlegungsvoraussetzungen
Leitsatz
Ein Rechtsentscheid kann nicht ergehen, wenn die bei Erlaß des Vorlagebeschlusses gegebenen Vorlegungsvoraussetzungen später entfallen. Das Oberlandesgericht ist zur Nachprüfung berechtigt, ob die Frage auf der Grundlage der im Vorlagebeschluß niedergelegten Rechtsansichten, Tatsachenfeststellungen und Würdigungen tatsächlicher Art des Landgerichts entscheidungserheblich ist. (nichtamtliche Leitsätze)
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