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  1. VG 13 A 64/81 - Zweckentfremdung von Wohnraum; Zweckentfremdungsverbot; Wohnraum, Umwandlung in Hotelzimmer; Bedarf, marktwirtschaftlicher
    Leitsatz: 1. Ein lediglich gegenwärtiger marktwirtschaftlicher Bedarf (hier fehlende preiswerte Hotelzimmer) stellt nicht zugleich einen öffentlichen Belang dar, der im Rahmen der Zweckentfremdungsverbot Verordnung Bedeutung hätte. 2. Zur Frage, wann ein Interesse des Eigentümers an der Zweckentfremdung von Wohnraum das öffentliche Interesse an der Wohnraumerhaltung überwiegt.
    VG Berlin
    15.10.1982
  2. VG 14 A 171/81 - Baukostenzuschuß des Mieters; Berücksichtigung bei Berechnung des Modernisierungszuschlags; Wertverbesserungszuschlag; Festsetzung, stufenweise
    Leitsatz: Zur Berechnung des Modernisierungszuschlages, wenn vom Mieter ein Baukostenzuschuß gewährt worden ist.
    VG Berlin
    27.09.1982
  3. VG 14 A 178.81 - Mieterhöhung aufgrund wohnwertverbessernder Modernisierung; Zentralheizung; Ingenieurleistungen; Baubetreuungskosten
    Leitsatz: Zur Umlagefähigkeit von Ingenieur- und Baubetreuungskosten beim Einbau einer Zentralheizungsanlage.
    VG Berlin
    16.08.1982
  4. 14 A 204.81 - Wertverbesserungszuschlag; Neuschaffen von Wohnraum; Bauaufwand, wesentlicher; Baukosten; Gerichtskosten; Materialkosten; Darlehensbeschaffungskosten; Umbauarbeiten; Kellerentrümpelung; Preisbindung
    Leitsatz: 1. Der Aufwand für Kellerentrümpelung, für Gerichts-, Notariats- und Darlehensbeschaffungskosten ist nicht umlagefähig, sondern mit der Pauschalregelung des § 11 AMVOB über die Baukosten abgegolten. 2. Zur Frage, wann durch wesentlichen Bauaufwand Wohnraum neugeschaffen wird.
    VG Berlin
    30.08.1982
  5. VG 14 A 220.81 - Mieterhöhung aufgrund wohnwertverbessernder Modernisierung; Modernisierungszuschlag; Wertverbesserungszuschlag; Sanitärfläche; Wohnwertverbesserung; WC-Raum; Badraum
    Leitsatz: Die Vergrößerung der Sanitärfläche und ihre Aufteilung in gesonderte WC- und Badräume entsprechen modernem Wohnkomfort und stellen eine Modernisierung dar.
    VG Berlin
    30.08.1982
  6. VG 14 A 236.81 - Mieterhöhung aufgrund wohnwertverbessernder Modernisierung; Modernisierungszuschlag; Wertverbesserungszuschlag; Fenster; Kastendoppelfenster; Kunststoffrahmenfenster; Isolierverglasung; Instandhaltungspflicht
    Leitsatz: Der Ersatz eines Kastendoppelfensters durch ein Kunststoffrahmenfenster mit Isolierverglasung ist keine Modernisierung.
    VG Berlin
    04.10.1982
  7. VG 14 A 303.81 - Umlegungsmaßstab für Modernisierungsaufwand; Altbauwohnraum; Modernisierungszuschlag; Wohnfläche, beheizte
    Leitsatz: Zur Frage, was unter beheizter Wohnfläche zu verstehen ist.
    VG Berlin
    13.12.1982
  8. VG 14 A 308.81 - Modernisierungsmaßnahmen; Altbauwohnraum; Mietpreisbindung; Wohnwertverbesserung; Gebrauchswerterhöhung; Bad; Sanitäranlagen; Wohnungen, Zusammenlegung; Kühlschrank; Gasherd
    Leitsatz: 1. Die Zusammenlegung von Wohnräumen alleine stellt noch keine Wohnwertverbesserung dar. 2. Der Einbau von Sanitäranlagen, die aus hygienischen und gesundheitspolizeilichen Gründen nach den Bestimmungen der Bauordnung vorgeschrieben sind, stellen keine Wertverbesserung dar. 3. Die Gestellung eines Kühlschrankes ist ebensowenig eine Wertverbesserung wie die eines Gasherdes, wenn zuvor keine Kochstelle vorhanden war.
    VG Berlin
    25.10.1982
  9. VG 14 A 77.81 - Mieterhöhung aufgrund wohnwertverbessernder Modernisierung; Modernisierungszuschlag; Wertverbesserungszuschlag; Fahrstuhl; Aufzug, Sammelsteuerung; Instandsetzung
    Leitsatz: Der Einbau eines neuen Fahrstuhls anstelle des vorhandenen stellt sich auch dann als Instandsetzung und mithin nicht umlagefähig dar, wenn man unterstellt, daß durch den neuen Fahrstuhl der Komfort und die Sicherheit verbessert wurden (Einbau u. a. einer Sammelsteuerung).
    VG Berlin
    27.09.1982
  10. VG 16 A 111/82 - Besonders hoher Brennstoffverbrauch; Mangel, wohnungsaufsichtlicher; Brennstoffverbrauch; Heizungsanlage; VDI-Richtlinien
    Leitsatz: Zur Frage, wann bei einem besonders hohen Brennstoffverbrauch einer Heizungsanlage ein wohnungsaufsichtlicher Mangel gegeben ist. Eine Überschreitung des nach VDI-Richtlinie 2067 errechneten Verbrauchs um 7,25 % ist noch kein Mangel.
    VG Berlin
    18.05.1982