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Urteil Mieterhöhung aufgrund wohnwertverbessernder Modernisierung


Schlagworte

Mieterhöhung aufgrund wohnwertverbessernder Modernisierung; Modernisierungszuschlag; Wertverbesserungszuschlag; Fahrstuhl; Aufzug, Sammelsteuerung; Instandsetzung

Leitsatz

Der Einbau eines neuen Fahrstuhls anstelle des vorhandenen stellt sich auch dann als Instandsetzung und mithin nicht umlagefähig dar, wenn man unterstellt, daß durch den neuen Fahrstuhl der Komfort und die Sicherheit verbessert wurden (Einbau u. a. einer Sammelsteuerung).

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