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Urteil Mieterhöhung aufgrund wohnwertverbessernder Modernisierung
Schlagworte
Mieterhöhung aufgrund wohnwertverbessernder Modernisierung; Modernisierungszuschlag; Wertverbesserungszuschlag; Fahrstuhl; Aufzug, Sammelsteuerung; Instandsetzung
Leitsatz
Der Einbau eines neuen Fahrstuhls anstelle des vorhandenen stellt sich auch dann als Instandsetzung und mithin nicht umlagefähig dar, wenn man unterstellt, daß durch den neuen Fahrstuhl der Komfort und die Sicherheit verbessert wurden (Einbau u. a. einer Sammelsteuerung).
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