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Urteil Modernisierungsmaßnahmen


Schlagworte

Modernisierungsmaßnahmen; Altbauwohnraum; Mietpreisbindung; Wohnwertverbesserung; Gebrauchswerterhöhung; Bad; Sanitäranlagen; Wohnungen, Zusammenlegung; Kühlschrank; Gasherd

Leitsatz

1. Die Zusammenlegung von Wohnräumen alleine stellt noch keine Wohnwertverbesserung dar.

2. Der Einbau von Sanitäranlagen, die aus hygienischen und gesundheitspolizeilichen Gründen nach den Bestimmungen der Bauordnung vorgeschrieben sind, stellen keine Wertverbesserung dar.

3. Die Gestellung eines Kühlschrankes ist ebensowenig eine Wertverbesserung wie die eines Gasherdes, wenn zuvor keine Kochstelle vorhanden war.

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