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  1. 3 Re-Miet 3/82 - Schönheitsreparaturen in Formularmietvertrag
    Leitsatz: Eine formularmäßige Klausel in einem vor Inkrafttreten des AGB-Gesetzes geschlossenen, aber noch nicht abgewickelten Wohnraummietvertrag, welche den Mieter ohne Nachfristsetzung zur Zahlung der Renovierungskosten an den Vermieter verpflichtet, sofern bei Kündigung des Mietvertrages die Schönheitsreparaturen nach dem vereinbarten Fristenplan rückständig sind, ist gemäß § 9 AGBG unwirksam.
    OLG Karlsruhe
    24.08.1982
  2. 12 C 406/82 - Von behördlicher Genehmigung abhängiger Mietvertrag; Sanierungsgebiet, Behördengenehmigung, Mietvertrag, Wirksamkeit
    Leitsatz: Hängt die Wirksamkeit eines längerfristigen Mietvertrages von der Genehmigung der zuständigen Behörde ab, so wird ein geschlossener Mietvertrag unwirksam, wenn die Behörde die Genehmigung verweigert.
    AG Schöneberg
    20.08.1982
  3. 8 REMiet 7/81 - befristetes Mietverhältnis; Kündigung; Beendigung/des Mietverhältnisses; Befristung/eines Mietverhältnisses; Erheblichkeit/der Pflichtverletzung nach § 564 b Abs. 2 Nr. 1 BGB; Mietverhältnis/befristetes; Pflichtverletzung/nicht unerhebliche nach §
    Leitsatz: Für die Beendigung eines befristeten Mietverhältnisses nach Art. 2 Absatz 1 des 2. WKSchG ist es ohne Bedeutung, daß der Mietvertrag "probeweise" abgeschlossen wurde. Dieser Umstand rechtfertigt es nicht, bei Auslegung des § 564 b Absatz 2 Nummer 1 BGB die Anforderungen an die Erheblichkeit der Pflichtverletzung herabzusetzen.
    OLG Stuttgart
    20.08.1982
  4. 8 REMiet 7/81 - Befristetes Mietverhältnis; Kündigung; Beendigung/des Mietverhältnisses; Befristung/eines Mietverhältnisses; Erheblichkeit/der Pflichtverletzung nach § 564 b Abs. 2 Nr. 1 BGB; Mietverhältnis/befristetes; Pflichtverletzung/nicht unerhebliche nach § 564 b Abs. 2 Nr. 1 BGB; Probe/Mietverhältnis auf; Studentenwohnung
    Leitsatz: Für die Beendigung eines befristeten Mietverhältnisses nach Art. 2, Abs. 1 des 2. WKSchG ist es ohne Bedeutung, daß der Mietvertrag "probeweise" abgeschlossen wurde. Dieser Umstand rechtfertigt es nicht, bei Auslegung des § 564 b II Nr. 1 BGB die Anforderungen an die Erheblichkeit der Pflichtverletzung herabzusetzen.
    OLG Stuttgart
    20.08.1982
  5. 4 ReMiet 2/82 - Sozialwohnung; Umlage für Betriebskosten; Nachzahlungsverlangen; Dreimonatsfrist
    Leitsatz: Will der Vermieter einer öffentlich geförderten Wohnung, die den Bestimmungen des Wohnungsbindungsgesetzes und der NeubaumietenVO unterliegt, Umlagen für Betriebskosten i. S. des § 20 NMVO von den Mietern noch erheben, weil die Kosten durch die erhobenen monatlichen Vorauszahlungen nicht gedeckt sind, so ist auf das Nachzahlungsverlangen - jedenfalls beim Fehlen abweichender Vereinbarungen - gem. §§ 20 Abs. 4, 4 Abs. 7 NMVO die Fristenregelung des § 10 Abs. 2 WoBindG (Geltendmachung binnen drei Monaten ab Kenntnis vom Fehlbetrag) sinngemäß in folgender Weise anzuwenden: a) Die Dreimonatsfrist des § 10 Abs. 2 WoBindG beginnt jeweils erst mit dem zwischen den Vertragspartnern vereinbarten oder praktizierten Stichtag für die (spätestens) jährlich fällige Abrechnung der auf die Nebenkosten geleisteten Vorauszahlungen (§ 20 Abs. 4 NMVO), und zwar für alle dem Vermieter bis zu diesem Stichtag bekannten Nachforderungsbeträge in der Weise, daß der Vermieter über diese Nachforderungsbeträge entweder zusammen mit der Vorschußabrechnung abrechnen oder diese Abrechnung sich jedenfalls vorbehalten und binnen der nun laufenden Dreimonatsfrist nachholen muß. In diese Abrechnung müssen auch noch solche Daten eingearbeitet werden, die dem Vermieter zwar erst nach dem vorgenannten Stichtag, aber noch ausreichend rechtzeitig vor dem Ablauf der seit dem Stichtag laufenden Dreimonatsfrist bekannt werden. b) Liegen dem Vermieter ausnahmsweise und ohne sein Verschulden die Daten/Berechnungsgrundlagen über einzelne Umlageposten aus der zurückliegenden Zeit nicht mehr rechtzeitig vor dem Ablauf der vorgenannten Dreimonatsfrist vor, muß er in der zum Ablauf dieser Frist geschuldeten Abrechnung einen Vorbehalt machen und binnen drei Monaten ab der später erlangten Kenntnis die Nachforderung nachholen.
    OLG Hamm
    17.08.1982
  6. 4 ReMiet 1/82 - Überlassung von Wohnraum an Dritte; Wohnungsmietverhältnis; Wohnraum; Überlassung an Dritte; Überlassung des Wohnraums; an Dritte; Mitgebrauch; unselbständiger; Wohngemeinschaft; Lebensgemeinschaft; nichteheliche; Gebrauchsüberlassung; Aufnahme in den Haushalt
    Leitsatz: 1. § 549 Abs. 2 BGB, der den Anspruch des Wohnungsmieters gegen den Vermieter auf Erlaubnis der Teilüberlassung der Mieträume an einen Dritten regelt, ist unmittelbar auch dann anzuwenden, wenn der Mieter einen Dritten, der weder Familienangehöriger noch Bediensteter des Mieters ist, zum Mitgebrauch der Wohnung für dauernd in den Haushalt aufnimmt, ohne ihm im Wege der Untermiete einen bestimmten Teil der Wohnung zum alleinigen Eigengebrauch zu überlassen. 2. Der Mieter hat - unbeschadet etwaiger Einwendungen des Vermieters aus dem Gesichtspunkt der Unzumutbarkeit (§ 549 Abs. 2 BGB) - bereits dann ein berechtigtes Interesse an der Aufnahme eines Dritten in die Mietwohnung i. S. des § 549 Abs. 2 BGB, wenn er im Rahmen seiner Lebensgestaltung aus persönlichen oder wirtschaftlichen Gründen mit dem Dritten eine auf Dauer angelegte Wohngemeinschaft begründen will, gleichviel, ob es sich bei dem Dritten um eine Person gleichen oder anderen Geschlechts handelt.
    OLG Hamm
    17.08.1982
  7. 4 REMiet 1/82 - Überlassung von Wohnraum an Dritte; Wohnungsmietverhältnis; Wohnraum, Überlassung an Dritte; Überlassung des Wohnraums, an Dritte; Mitgebrauch, unselbständiger; Wohngemeinschaft; Lebensgemeinschaft, nichteheliche; Gebrauchsüberlassung, Aufnahme in den Haushalt
    Leitsatz: § 549 Abs. 2 BGB ... ist unmittelbar auch dann anzuwenden, wenn der Mieter einen Dritten, der weder Familienangehöriger noch Bediensteter des Mieters ist, zum Mitgebrauch der Wohnung für dauernd in den Haushalt aufnimmt, ohne ihm im Wege der Untermiete einen bestimmten Teil der Wohnung zum alleinigen Eigengebrauch zu überlassen.
    OLG Hamm
    17.08.1982
  8. VG 14 A 178.81 - Mieterhöhung aufgrund wohnwertverbessernder Modernisierung; Zentralheizung; Ingenieurleistungen; Baubetreuungskosten
    Leitsatz: Zur Umlagefähigkeit von Ingenieur- und Baubetreuungskosten beim Einbau einer Zentralheizungsanlage.
    VG Berlin
    16.08.1982
  9. 61 S 124/82 - Kündigung; Berechtigtes Interesse, Hauswartsdienstwohnung; Hauswartswohnung im 4. OG nicht geeignet
    Leitsatz: Eine im 4. Obergeschoß gelegene Wohnung ist als Hauswartswohnung grundsätzlich nicht geeignet.
    LG Berlin
    12.08.1982
  10. 8 REMiet 6/81 - Nebenkostennachforderung; Vorauszahlung; Nebenkostenabrechnung
    Leitsatz: Es gibt keinen allgemeinen Rechtssatz, wonach dem Vermieter von Wohnraum die Geltendmachung von Nebenkostennachforderungen verwehrt ist, wenn bei mietvertraglich vereinbarter Nebenkostenvorauszahlung eine sich aus der Abrechnung ergebende Nachforderung den Vorauszahlungsbetrag wesentlich übersteigt.
    OLG Stuttgart
    10.08.1982