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Suchergebnis Urteilssuche (1 - 10 von 15)
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67 S 218/17 - Verfassungswidrigkeit der MietpreisbremseUrteil: ...2017 - 65 S 424/16 - GE 2017, 596) – die...LG Berlin07.12.2017
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64 S 199/17 - Verfassungskonforme Mietpreisbremse, bevorzugter Ludwigkirchplatz, Stichtagszuschlag durch lineare MietspiegelinterpolationLeitsatz: ...für unwirksam. (Anschluss LG Berlin - 65 S...LG Berlin20.06.2018
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65 S 83/18 - Rückzahlungsanspruch nach der Mietpreisbremse durch InkassodienstleisterLeitsatz: ...-Dietrich Schulz, entnommen aus LG Berlin - 66 S...LG Berlin22.08.2018
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67 S 328/17 - Unwirksame vertragliche Beschränkung auf Ermittlung der zulässigen Mietvereinbarung ausschließlich durch VergleichswohnungenUrteil: .... Dezember 2017 - 67 S 218/17 - (GE 2018, 124) und...LG Berlin12.04.2018
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67 S 149/17 - Verfassungswidrige Mietpreisbremse, Verstoß gegen Gleichheitsgrundsatz, unzulässige Anknüpfung an ortsübliche MieteLeitsatz: § 556d BGB ist - zur Überzeugung der Zivilkammer 67 des Landgerichts Berlin - wegen Verstoßes gegen Art. 3 Abs. 1 GG verfassungswidrig. (Leitsatz der Redaktion)LG Berlin14.09.2017
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63 S 230/16 - Mietspiegel 2015 auch als einfacher Mietspiegel mangels Geeignetheit keine geeignete SchätzgrundlageLeitsatz: Die Erstellung des Mietspiegels 2015 entspricht nicht anerkannten wissenschaftlichen Regeln; er ist als Schätzgrundlage zur Ermittlung der ortsüblichen Miete unverwertbar. Auch ein einfacher Mietspiegel muss zumindest anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen bei seiner Erstellung folgen. Fehlt es bereits daran und sind die der Erstellung zugrunde liegenden Daten nicht nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen ausgewertet, fehlt es nicht nur an der Repräsentativität der Schätzgrundlage, sondern auch an deren Geeignetheit. (Leitsatz der Redaktion)LG Berlin26.03.2019
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65 S 238/17 - Mietpreisbremse verfassungsgemäß, keine Vorlage und keine AussetzungTeaser: ...das. Die 65. Kammer des Landgerichts Berlin...LG Berlin25.04.2018
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65 S 18/19 - Nichtigkeit eines Inkasso- und Abtretungsvertrages an Dienstleister („mietright“/LexFox)Leitsatz: Bei einem Verstoß des Inkassodienstleisters gegen das RDG ist die Rechtsfolge der Nichtigkeit des Inkasso- und Abtretungsvertrages nach § 134 BGB weder zwingend noch mit dem Schutzzweck des RDG vereinbar; das RDG sieht die Rechtsfolge der Nichtigkeit nicht vor. Die Rechtsfolge der Nichtigkeit würde den in § 1 Abs. 1 Satz 2 RDG formulierten Schutzzweck in sein Gegenteil verkehren. Sie würde dem Rechtssuchenden Schutz entziehen, die Sicherheit des Rechtsverkehrs belasten, weil trotz behördlicher Registrierung des Inkassodienstleisters auf die Wirksamkeit der von diesem übernommenen Rechtsdurchsetzung nicht vertraut werden kann. Ein unstreitiger Verstoß gegen geltende, am Gemeinwohl orientierte Rechtsvorschriften würde sanktioniert.LG Berlin31.07.2019
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66 S 18/18 - Rückzahlungsanspruch nach Mietpreisbremse durch InkassodienstleisterTeaser: .... Kammer (Urteil vom 13. August 2018) und die 65...LG Berlin13.08.2018
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65 S 424/16 - Mietpreisbremse verfassungsgemäß, Mietermittlung durch einfachen MietspiegelUrteil: ...seiner Entscheidung vom 29. März 2017 - 65 S...LG Berlin29.03.2017