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Urteil Verfassungswidrige Mietpreisbremse, Verstoß gegen Gleichheitsgrundsatz, unzulässige Anknüpfung an ortsübliche Miete
Schlagworte
Verfassungswidrige Mietpreisbremse, Verstoß gegen Gleichheitsgrundsatz, unzulässige Anknüpfung an ortsübliche Miete
Leitsatz
§ 556d BGB ist - zur Überzeugung der Zivilkammer 67 des Landgerichts Berlin - wegen Verstoßes gegen Art. 3 Abs. 1 GG verfassungswidrig.
(Leitsatz der Redaktion)
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