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3 S 91/20 - Kein Kostenerstattungsanspruch des Mieters wegen nicht geschuldeter Schönheitsreparaturen, zur Form von BetriebskostenabrechnungenLeitsatz: 1. Durch den Mieter durchgeführte, aber von ihm nicht geschuldete Schönheitsreparaturen führen nicht zu einer Ausgleichspflicht des Vermieters. 2. Handschriftliche Zusätze, Einfügungen und Ergänzungen machen Betriebskostenabrechnungen grundsätzlich nicht formunwirksam. (Leitsätze der Redaktion)LG Wiesbaden09.07.2020
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VIII ZR 91/20 - Keine „Heilung“ der fristgerechten Kündigung durch SchonfristzahlungLeitsatz: ...§ 569 Abs. 3 Nr. 2 Satz 1 BGB erfolgter...BGH13.10.2021
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VIII ZR 307/21 - Keine Schonfristsetzung bei auf Zahlungsverzug gestützter fristgemäßer KündigungLeitsatz: .... Oktober 2021 - VIII ZR 91/20, GE 2021, 1549...BGH05.10.2022
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64 S 180/21 - Verzögerung der Zahlung durch JobCenter und geringes Verschulden des Mie-tersLeitsatz: .... 3 BGB und spielen deswegen für die...LG Berlin15.03.2023
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66 S 200/21 - Unwirksamkeit auch der fristgerechten Kündigung nach SchonfristzahlungLeitsatz: .... 13.10.2021, VIII ZR 91/20) abweichende...LG Berlin01.07.2022
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67 S 298/21 - Kündigung wg. Einbehaltung von Miete nach MietendeckelLeitsatz: ...zu vertretenden Umständen. 3. Der...LG Berlin08.02.2022
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66 S 258/22 - Schonfristzahlung heilt auch ordentliche KündigungUrteil: .... März 2023 - 66 S 149/22. Die sich über...LG Berlin10.05.2023
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VIII ZR 264/19 - Ermittlung der Heizkosten durch Verbrauch vergleichbarer RäumeLeitsatz: ...Ungenauigkeiten hinzunehmen. 3. Das Ersatzverfahren...BGH27.10.2021
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III ZR 121/05 - Gemeindehaftung bei Überschwemmung; höhere GewaltLeitsatz: Beim Überlauf eines offenen Regenrückhaltebeckens infolge eines Katastrophenregens kann sich die Gemeinde gegenüber der Haftung aus enteignendem Eingriff grundsätzlich auf höhere Gewalt berufen. Das setzt allerdings voraus, daß sie alle technisch möglichen und mit wirtschaftlich zumutbarem Aufwand realisierbaren Sicherungsmaßnahmen ergriffen hatte, um eine Überschwemmung der Nachbargrundstücke zu verhindern, oder daß sich der Schaden auch bei solchen Maßnahmen ereignet hätte (Fortführung von BGHZ 158, 263 und 159, 19).BGH19.01.2006
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VIII ZR 147/22 - Unwahre Tatsachenbehauptungen des Mieters als KündigungsgrundLeitsatz: ...Vorschrift des § 573 Abs. 3 Satz 2 BGB, wonach...BGH25.10.2023