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  1. 3 S 91/20 - Kein Kostenerstattungsanspruch des Mieters wegen nicht geschuldeter Schönheitsreparaturen, zur Form von Betriebskostenabrechnungen
    Leitsatz: 1. Durch den Mieter durchgeführte, aber von ihm nicht geschuldete Schönheitsreparaturen führen nicht zu einer Ausgleichspflicht des Vermieters. 2. Handschriftliche Zusätze, Einfügungen und Ergänzungen machen Betriebskostenabrechnungen grundsätzlich nicht formunwirksam. (Leitsätze der Redaktion)
    LG Wiesbaden
    09.07.2020
  2. VIII ZR 91/20 - Keine „Heilung“ der fristgerechten Kündigung durch Schonfristzahlung
    Leitsatz: ...§ 569 Abs. 3 Nr. 2 Satz 1 BGB erfolgter...
    BGH
    13.10.2021
  3. VIII ZR 307/21 - Keine Schonfristsetzung bei auf Zahlungsverzug gestützter fristgemäßer Kündigung
    Leitsatz: .... Oktober 2021 - VIII ZR 91/20, GE 2021, 1549...
    BGH
    05.10.2022
  4. 64 S 180/21 - Verzögerung der Zahlung durch JobCenter und geringes Verschulden des Mie-ters
    Leitsatz: .... 3 BGB und spielen deswegen für die...
    LG Berlin
    15.03.2023
  5. 66 S 200/21 - Unwirksamkeit auch der fristgerechten Kündigung nach Schonfristzahlung
    Leitsatz: .... 13.10.2021, VIII ZR 91/20) abweichende...
    LG Berlin
    01.07.2022
  6. 67 S 298/21 - Kündigung wg. Einbehaltung von Miete nach Mietendeckel
    Leitsatz: ...zu vertretenden Umständen. 3. Der...
    LG Berlin
    08.02.2022
  7. 66 S 258/22 - Schonfristzahlung heilt auch ordentliche Kündigung
    Urteil: .... März 2023 - 66 S 149/22. Die sich über...
    LG Berlin
    10.05.2023
  8. VIII ZR 264/19 - Ermittlung der Heizkosten durch Verbrauch vergleichbarer Räume
    Leitsatz: ...Ungenauigkeiten hinzunehmen. 3. Das Ersatzverfahren...
    BGH
    27.10.2021
  9. III ZR 121/05 - Gemeindehaftung bei Überschwemmung; höhere Gewalt
    Leitsatz: Beim Überlauf eines offenen Regenrückhaltebeckens infolge eines Katastrophenregens kann sich die Gemeinde gegenüber der Haftung aus enteignendem Eingriff grundsätzlich auf höhere Gewalt berufen. Das setzt allerdings voraus, daß sie alle technisch möglichen und mit wirtschaftlich zumutbarem Aufwand realisierbaren Sicherungsmaßnahmen ergriffen hatte, um eine Überschwemmung der Nachbargrundstücke zu verhindern, oder daß sich der Schaden auch bei solchen Maßnahmen ereignet hätte (Fortführung von BGHZ 158, 263 und 159, 19).
    BGH
    19.01.2006
  10. VIII ZR 147/22 - Unwahre Tatsachenbehauptungen des Mieters als Kündigungsgrund
    Leitsatz: ...Vorschrift des § 573 Abs. 3 Satz 2 BGB, wonach...
    BGH
    25.10.2023