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Urteil Versagung der Räumung nach berechtigter Kündigung wegen Zahlungsrückstands
Schlagworte
Versagung der Räumung nach berechtigter Kündigung wegen Zahlungsrückstands
Leitsatz
Aufgrund besonderer Umstände kann es dem Vermieter verwehrt sein, sich auf eine zunächst wirksame ordentliche Kündigung wegen Zahlungsverzugs zu berufen; das gilt selbst dann, wenn die Entstehung des Zahlungsrückstands auf Nachlässigkeit des Mieters zurückzuführen ist. (Leitsatz der Redaktion)
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