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63 S 178/03 - Unwirksame Schönheitsreparaturklausel bei zu kurzen FristenLeitsatz: Ist in einem Fristenplan vorgesehen, daß Fenster, Türen und Heizkörper alle vier Jahre gestrichen werden müssen, ist die Überwälzung der Schönheitsreparaturen auf den Mieter insgesamt unwirksam.LG Berlin07.11.2003
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63 S 179/02 - Mieterhöhung vor Ende der PreisbindungLeitsatz: Schon vor Ende der Preisbindung kann für die Zeit danach ein Mieterhöhungsverlangen erfolgen. Ein solches ist allerdings dann formell unwirksam, wenn in ihm nicht der Umstand der Beendigung der Preisbindung und dessen Zeitpunkt ausdrücklich bekanntgemacht wird (vorausgesetzt, der Mieter besitzt diese Kenntnis nicht bereits). (Leitsatz der Redaktion)LG Berlin11.03.2003
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63 S 21/03 - Vertragliche Vereinbarung einer KündigungsfristLeitsatz: Folgende Formularklausel entspricht einer Kündigungsvereinbarung im Sinne des Art. 229 § 3 Abs. 10 EGBGB: "1. Das Mietverhältnis beginnt am ... und läuft auf unbestimmte Zeit. 2. Es kann unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist (§ 565 BGB), die für beide Vertragsteile verbindlich ist, gekündigt werden. 3. Die Kündigungsfrist beträgt: (Es werden hier die Kündigungsfristen des § 565 BGB a. F. inhaltlich wiedergegeben.)" (Leitsatz der Redaktion)LG Berlin19.08.2003
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63 S 258/03 - Garagenmieterhöhung im preisgebundenen WohnraumLeitsatz: Bei einem einheitlichen Mietverhältnis Wohnung und Garage im preisgebundenen Wohnraum kann die Garagenmiete unabhängig von der Wohnungsmiete im Rahmen der Angemessenheit erhöht werden. (Leitsatz der Redaktion)LG Berlin12.12.2003
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63 S 262/02 - Angabe von Drittmitteln im MieterhöhungsverlangenLeitsatz: Zur formellen Wirksamkeit eines Mieterhöhungsverlangens gehört die Angabe von Drittmitteln (Kürzungsbeträgen) auch dann, wenn diese auf die Berechnung der Mieterhöhung keine Auswirkung haben (gegen LG Berlin, ZK 67, GE 2003, 591).LG Berlin21.03.2003
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VerfGH 24/01 - Angabe und Anrechnung von Kürzungsbeträgen bei Vermietung einer modernisierten WohnungLeitsatz: Das Grundrecht auf den gesetzlichen Richter ist verletzt, wenn die grundsätzliche Rechtsfrage, ob im Fall einer Neuvermietung nach Abschluß einer mit öffentlichen Mitteln vorgenommenen Wohnungsmodernisierung, aber vor Auslaufen der Mietbindungsfrist in einer Mieterhöhung, die sich in den Grenzen der Bindungsmiete hält, Kürzungsbeträge angeben und in Abzug gebracht werden müssen, nicht zum Rechtsentscheid vorgelegt wird.VerfGH Berlin21.03.2003
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VerfGH 60/01 - Verwendungsersatz für Werterhöhungen bei Pachtgrundstücken; Datschen; Freizeitgrundstücke; Steganlage; SchuldrechtsanpassungLeitsatz: Gerichtliche Willkür bei der Beurteilung einer Werterhöhung für ein Grundstück.VerfGH Berlin23.03.2003
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VerfGH 95 A/03 - Aufhebung einer unanfechtbaren Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs auf Gegenvorstellung; kein Ausschluß vom Richteramt in Sachen des Ehegatten; Befangenheit des RichtersLeitsatz: 1. Ein unanfechtbarer Beschluß des Verfassungsgerichtshofs Berlin kann auf Gegenvorstellung von Amts wegen aufgehoben werden. 2. Ein Richter im Verfassungsbeschwerdeverfahren ist nicht deshalb kraft Gesetzes vom Richteramt ausgeschlossen, weil er mit einem Gesellschafter der am Verfahren beteiligten BGB-Gesellschaft verheiratet ist oder war. (Leitsätze der Redaktion)VerfGH Berlin12.09.2003
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VG 10 A 321.02 - Zweckentfremdungsverbot-Verordnung; Wegfall der Mangellage; Außerkrafttreten; Ausgleichszahlung; Dauerverwaltungsakt; Bestandskraft; Rücknahme; Wiederaufgreifen; ErmessensreduzierungLeitsatz: Nach dem (automatischen) Außerkrafttreten der 2. Zweckentfremdungsverbot-Verordnung zum 1. September 2000 steht den Betroffenen, die aufgrund bestandskräftiger Zweckentfremdungsgenehmigungen zur Zahlung einer monatlichen Ausgleichsabgabe verpflichtet sind, ein Anspruch auf Rücknahme der (Dauer-) Verwaltungsakte zu.VG Berlin19.12.2003
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62 S 79/03 - Auseinandersetzung der nichtehelichen LebensgemeinschaftLeitsatz: Mieten Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft gemeinsam eine Wohnung an, haften sie für den Mietzinsanspruch gesamtschuldnerisch. Bezahlt nach Ende der Lebensgemeinschaft und Auszug eines Partners aus der Wohnung der andere Partner die Miete, entsteht kein hälftiger Ausgleichsanspruch, wenn der Auszug nicht durch Beziehungsprobleme bedingt (notwendiger Umzug in ein Pflegeheim) ist und der verbleibende Partner sich aus freien Stücken dafür entscheidet, die Wohnung alleine zu behalten. Für die Zeit bis zur Beendigung der Lebensbeziehung gibt es grundsätzlich keinen Ausgleichsanspruch, es sei denn, der auf Ausgleich klagende Lebenspartner beweist eine den allgemeinen Regeln der nichtehelichen Lebensgemeinschaft zuwiderlaufende Gestaltung. (Leitsatz der Redaktion)LG Berlin25.08.2003