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Suchergebnis Urteilssuche (121 - 130 von 727)
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62 S 256/01 - Abzug der Kürzungsbeträge während der Laufzeit des Modernisierungsvertrages; Drittmittel bei der MieterhöhungLeitsatz: Kürzungsbeträge wegen der Gewährung von öffentlichen Mitteln für Modernisierung sind bei einem Mieterhöhungsverlangen nach § 558 BGB regelmäßig dann nicht mehr abzuziehen, wenn die Laufzeit des Modernisierungsvertrages beendet ist; während der vertraglichen Laufzeit sind die Fördermittel in Abzug zu bringen.LG Berlin03.03.2003
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62 S 9/02 - Kündigung von befristeten Mietverträgen mit VerlängerungsklauselLeitsatz: Ein vor dem 1. September 2001 abgeschlossener Mietvertrag auf bestimmte Zeit mit Verlängerungsklausel kann nur zum Ende des jeweiligen Verlängerungszeitraums (hier: ein Jahr) gekündigt werden.LG Berlin03.03.2003
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VIII ZR 263/00 - Notfristzeugnis bei Unklarheit über RechtsmittelfristLeitsatz: Ein Notfristzeugnis hat der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle auch dann auszustellen, wenn unklar ist, ob eine Rechtsmittelfrist zu laufen begonnen hat oder unterbrochen worden ist. In diesem Fall lautet das Zeugnis dahin, daß ein Rechtsmittel "bis heute" oder bis zu einem bestimmten Datum nicht eingelegt worden ist.BGH05.03.2003
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3 S 157/02 - Wirksame Begründung der Entgelterhöhung mit Auskunft des GutachterausschussesLeitsatz: Auch nach § 6 NutzEV a. F. konnte sich der Eigentümer zur Begründung für die Entgelterhöhung auf ein Gutachten des Gutachterausschusses beziehen; die Angabe von identifizierbaren Vergleichsobjekten war nicht erforderlich.LG Potsdam06.03.2003
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III ZR 170/02 - Datschengrundstück; Erholungsnutzungsvertrag mit Zwischenpächter; Baulichkeitenübergang bei Beendigung des UnterpachtvertragesLeitsatz: Leitet derjenige, der ein Grundstück zu Erholungszwecken nutzt (§§ 312 ff. ZGB, § 1 Abs. 1 Nr. 1 SchuldRAnpG), sein Nutzungsrecht nicht unmittelbar vom Eigentümer, sondern von einem Zwischenpächter ab (§ 1 Abs. 2 SchuldRAnpG), so ist für den gesetzlichen Übergang des Baulichkeiteneigentums auf den Grundstückseigentümer nach § 11 Abs. 1 Satz 1 SchuldRAnpG allein die Beendigung des Unterpachtverhältnisses, nicht die des Zwischenpachtverhältnisses maßgeblich.BGH06.03.2003
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V ZR 437/01 - Arglist des Verkäufers bei möglich gehaltenen MängelnLeitsatz: Soweit Arglist die Kenntnis offenbarungspflichtiger Umstände voraussetzt, kann sich der Tatrichter nicht mit der Feststellung begnügen, der Verkäufer habe sich der "Kenntnis bewußt verschlossen". Ausreichend ist demgegenüber, daß der Verkäufer die Umstände zwar nicht positiv kennt, ihr Vorhandensein aber für möglich hält und sie nicht offenbart, obwohl er weiß oder billigend in Kauf nimmt, daß die Umstände für die Entschließung des anderen Teils von Bedeutung sind.BGH07.03.2003
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- V ZR 11/02 - Voraussetzungen einer Grenzanlage; GrenzeinrichtungLeitsatz: Eine Grenzanlage liegt vor, wenn sich die Anlage zumindest teilweise über die Grenze zweier Grundstücke erstreckt und funktionell beiden Grundstücken dient. Eine grenzscheidende Wirkung braucht der Anlage nicht zuzukommen.BGH07.03.2003
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102 T 137/02 - Trümmerrestitution; Abwickler; NachtragsliquidatorLeitsatz: Nachträgliche Bestellung eines Abwicklers ("Nachtragsliquidator") bei Trümmerrestitution.LG Berlin07.03.2003
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OVG 2 B 1.97 - Baurecht; Stellplätze für Autohandel im Vorgarten; Begrünungsanordnung; ErmessenLeitsatz: 1. Für die Bestimmung des § 8 Abs. 1 BauO Bln, nach der die nicht überbauten Flächen bebauter Grundstücke in einer Tiefe von 5 m hinter der Straßenbegrenzung als Vorgärten gärtnerisch anzulegen sind, ist allein maßgebend, ob die Fläche faktisch nicht überbaut ist. Eine Bebauung der Fläche - im Streifall durch Stellplätze eines Autohandels - schließt deren rechtliche Qualifikation der Fläche als nicht überbaut jedoch nur aus, soweit sie baurechtlich legal ist, wobei § 8 Abs. 1 BauO Bln selbst kein eigenständiges Bauverbot trifft. 2. Bei dem bauordnungsrechtlichen Begrünungsgebot für Vorgartenflächen handelt es sich um eine spezielle, das allgemeine Verunstaltungsverbot des § 10 Abs. 2 BauO Bln miterfassende, positiv auf eine das Orts- und Straßenbild belebende Gestaltung der betreffenden Flächen abzielende Bestimmung.OVG Berlin07.03.2003
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67 S 306/02 - Mieterhöhung bei Modernisierung; Hinweis auf Pauschalwerklohn nur bei EinzelgewerkLeitsatz: Bei einer Mieterhöhung nach Modernisierung sind die einzelnen Kosten aufzugliedern und zu erläutern. Hat der Vermieter/Eigentümer mit dem Werkunternehmer einen Pauschalpreis vereinbart, kann die Notwendigkeit dieser Aufgliederung im einzelnen entfallen; das gilt jedoch nur bei einzelnen in sich abgeschlossenen Modernisierungsmaßnahmen, nicht nach umfangreicher Modernisierung mit einer Vielzahl von Einzelgewerken.LG Berlin08.03.2003