« neue Suche

Suchergebnis Urteilssuche (51 - 60 von 405)

  1. 84 O. 145/91 - Unterlassungsanspruch; Verfügungsberechtigter; Restitutionsgrundstück; einstweilige Verfügung; Verfügungsgrund; Zivilrechtsweg; Treuhandverwaltung; Parteienvermögen; Antragsgegner
    Leitsatz: 1. Für einen Unterlassungsanspruch nach § 3 Abs. 3 VermG ist der Zivilrechtsweg gegeben. 2. Ein nach § 3 Abs. 3 VermG im Verfügungsverfahren geltend gemachter Unterlassungsanspruch ist nur dann zu versagen, wenn mit hoher Wahrscheinlichkeit kein Restitutionsanspruch besteht. 3. Trotz Treuhandverwaltung nach § 20 b ParteienG-DDR bleibt Antragsgegner jedenfalls derjenige, in dessen Eigentum das streitbefangene Grundstück im Sinne von § 2 Abs. 3 Satz 1 VermG steht und der damit neben einem Inhaber der Verfügungsmacht über den Vermögenswert Verfügungsberechtigter im Sinne von § 2 Abs. 3 VermG ist. 4. Zum Verfügungsgrund bei drohender Belastung des streitbefangenen Grundstücks.
    LG Berlin
    20.10.1992
  2. 84 O. 134/92 - Vorkaufsrecht; vermögensrechtliches Vorkaufsrecht; Vorkaufsfall; Grundstücksverkehrsgenehmigung
    Leitsatz: Verkaufsgeschäfte, die vor Wirksamwerden des Vorkaufsrechts abgeschlossen waren, stellen später keinen Vorkaufsfall dar. Das gilt auch dann, wenn die zur Wirksamkeit des Rechtsgeschäfts erforderliche Genehmigung nach der Grundstücksverkehrsordnung erst später erfolgt.
    LG Berlin
    08.12.1992
  3. 82 T 513/91 - Sachverständigenentschädigung; Kürzung wegen Kostenüberschreitung
    Leitsatz: Die Kürzung einer Sachverständigenentschädigung wegen eines Verstoßes gegen die vom Prozeßgericht aufgegebene Kostenobergrenze setzt weiter voraus, daß das Prozeßgericht - hätte der Sachverständige es von der Kostenüberschreitung unterrichtet - den erteilten Auftrag ganz zurückgenommen oder jedenfalls eingeschränkt hätte.
    LG Berlin
    26.02.1992
  4. 82 T 183/92 - Schönheitsreparaturen; Kostenvoranschlagskosten; Kostenfestsetzungsverfahren
    Leitsatz: Keine Geltendmachung der Kosten für den Kostenvoranschlag hinsichtlich nicht durchgeführter Schönheitsreparaturen im Kostenfestsetzungsverfahren.
    LG Berlin
    13.05.1992
  5. 67 T 8/92 - Räumungsfrist
    Leitsatz: Wird ein Räumungsanspruch darauf gestützt, daß der Mieter die Miete nicht zahlt, kann im Regelfall nur eine Räumungsfrist von etwa sechs Wochen gewährt werden. Dies gilt jedoch nicht, wenn sichergestellt ist, daß der Vermieter hinsichtlich der laufenden zukünftigen Nutzungsentschädigung im vollen Umfang befriedigt wird.
    LG Berlin
    09.03.1992
  6. 67 T 22/92 - Kündigung; Wohnraumkündigung; Zahlungsverzug; Heilungswirkung; Schonfrist; Sozialamt; Leistungshandlung; Erfüllungserfolg; Kostenentscheidung; Hauptsacheerledigung
    Leitsatz: 1. Eine wegen Zahlungsverzuges möglich gewesene fristlose Kündigung wird gemäß § 554 Abs. 1 Satz 2 BGB nicht schon mit Vornahme der Erfüllungshandlung sondern erst bei Eintritt des Erfüllungserfolges ausgeschlossen. 2. Ebenso wird eine fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzuges gemäß § 554 Abs. 2 Nr. 1 BGB durch Ausgleich des rückständigen Mietzinses innerhalb der Schonfrist nicht schon mit Vornahme der Leistungshandlung sondern erst mit Eintritt des Erfüllungserfolges unwirksam. 3. Wenn ein die Hauptsache erledigendes Ereignis vor Klagezustellung eingetreten ist, ist auch bei vom Bekl. veranlaßter Klageeinreichung für die nach § 91 a ZPO zu treffende Kostenentscheidung zu berücksichtigen, inwieweit es nach Eintritt des erledigenden Ereignisses noch möglich und geboten war, den Fortgang des Verfahrens zumindest vorläufig zu verhindern.
    LG Berlin
    23.04.1992
  7. 67 S 96/92 - Untervermietungserlaubnis; Ein-Zimmer-Wohnung
    Leitsatz: Bei einer Ein-Zimmer-Wohnung hat der Mieter grundsätzlich keinen Anspruch auf Erteilung einer Untervermietungserlaubnis.
    LG Berlin
    09.07.1992
  8. 67 S 454/91 - Wohnraumzuweisung; Mietvertrag; Besitzrecht; Räumungsklage; Beschwerdewert
    Leitsatz: Durch die frühere Wohnraumzuweisung in den neuen Bundesländern wurde ein Recht zum Besitz begründet, das dem Eigentümer auch dann entgegengehalten werden kann, wenn ein Mietvertrag nicht oder nicht wirksam geschlossen wurde. Solange kein für den Eigentümer wirksamer Mietvertrag geschlossen wird, besteht ein mietvertragsähnliches gesetzliches Schuldverhältnis nach § 100 Abs. 2 Satz 2 ZGB. Nach Wegfall der für die Wohnraumlenkung zuständigen Organe ist im Streitfall auf Antrag einer Partei des gesetzlichen Schuldverhältnisses durch das Gericht der Inhalt des dann nach § 100 Abs. 2 Satz 1 ZGB an dessen Stelle tretenden Mietverhältnisses durch Gestaltungsurteil festzusetzen. Bei einer Wohnraumräumungsklage bemißt sich die Beschwer regelmäßig nach dem dreifachen Betrag einer Jahresmiete. Dies gilt auch dann, wenn der Anspruch auf das Eigentum gestützt wird und der Besitzer das Bestehen eines Mietverhältnisses einwendet.
    LG Berlin
    30.04.1992
  9. 67 S 413/91 - Kündigung; Erbe; Bestandsmietverhältnis in den neuen Bundesländern; Wohnberechtigungsschein; ordentliche Kündigung; Familienangehöriger; gemeinsamer Hausstand; Eintrittsrecht bei Tod des Mieters
    Leitsatz: 1. Der Vermieter einer im Ostteil Berlins gelegenen, im Kommunal-Besitz befindlichen Wohnung kann das Mietverhältnis gegenüber dem Erben eines nach dem Beitritt am 3. Oktober 1990 verstorbenen Mieters gemäß § 564 b Abs. 1 BGB kündigen, wenn der Erbe nicht im Besitz einer Wohnberechtigungsbescheinigung nach Maßgabe des Gesetzes über die Gewährleistung von Belegungsrechten im kommunalen und genossenschaftlichen Wohnungswesen vom 22. Juli 1990 ist. 2. Dies gilt nicht, wenn der Erbe zugleich Familienangehöriger ist, mit dem der Erblasser einen gemeinsamen Hausstand geführt hat.
    LG Berlin
    16.07.1992
  10. 67 S 378/91 - Kündigung; Kündigungsgrund; Gewerberaumkündigung; Vertragsverletzung; Abmahnung; Striptease-Veranstaltung
    Leitsatz: 1. Bei einem Gewerbemietverhältnis kann ein vertragliches Recht zur fristlosen Kündigung frei vereinbart werden. Begeht der Mieter eine kündigungsbedrohte Vertragsverletzung, kann der Vermieter ohne Abmahnung kündigen. 2. Ist der Mieter von Geselligkeitsräumen eines Hotels vertraglich zum Unterlassen von Striptease-Veranstaltungen verpflichtet, kann u. U. schon das Veröffentlichen einer werbende Anzeige für die Durchführung einer solchen Veranstaltung einen hinreichenden Kündigungsgrund bilden.
    LG Berlin
    23.01.1992