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Urteil Vorkaufsrecht
Schlagworte
Vorkaufsrecht; vermögensrechtliches Vorkaufsrecht; Vorkaufsfall; Grundstücksverkehrsgenehmigung
Leitsatz
Verkaufsgeschäfte, die vor Wirksamwerden des Vorkaufsrechts abgeschlossen waren, stellen später keinen Vorkaufsfall dar. Das gilt auch dann, wenn die zur Wirksamkeit des Rechtsgeschäfts erforderliche Genehmigung nach der Grundstücksverkehrsordnung erst später erfolgt.
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