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VG 25 A 533.92 - Anfechtungsklage; Investitionsvorrangbescheid; aufschiebende Wirkung; Verhältnismäßigkeitsgrundsatz; Investitionszweck; AnhörungsverfahrenLeitsatz: 1. Die Anfechtungsklage gegen den Investitionsvorrangbescheid hat grundsätzlich keine aufschiebende Wirkung. 2. Keine Verletzung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes, nur weil der Berechtigte den Investitionszweck durch Verkauf des Grundstücks statt durch Bestellung eines Erbbaurechts verwirklichen will. 3. Zur Sicherung des Investitionszwecks durch eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts. 4. Zu den Anforderungen des Anhörungsverfahrens.VG Berlin21.12.1992
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VG 25 A 593.91 - Verfügungsverbot; Rückübertragungsanspruch; Anmeldung; Anmelder; Mauergrundstück; entschädigungslose EnteignungLeitsatz: 1. Das Verfügungsverbot nach § 3 Abs. 3 VermG tritt zwar nach dem Wortlaut der Vorschrift bereits dann ein, wenn eine Anmeldung von Rückübertragungsansprüchen vorliegt; dies gilt jedoch nicht für solche Anmeldungen, bei denen offensichtlich ist, daß der Anmelder nicht Berechtigter ist. 2. Keine Rückgabe von Grundstücken, die zum Zwecke des Mauerbaus enteignet wurden. 3. Ein Enteignungsakt nach DDR-Recht ist nicht deshalb nichtig, weil den Betroffenen vor der Enteignung kein rechtliches Gehör gewährt wurde. 4. Eine Enteignung nach DDR-Recht ist nicht deshalb als entschädigungslos anzusehen, weil der festgesetzte Betrag mit im Grundbuch eingetragenen Forderungen verrechnet wurde, als deren Inhaber sich die DDR nach ihrem Rechtsverständnis gerierte.VG Berlin25.06.1992
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VG 26 A 474.92 - Treuhandanstalt; Rechtsträgerobjekte; gesellschaftliche Organisationen; Nutzungsbeendigung; Massenorganisation; Nutzungsvertrag zur privaten GewinnerzielungLeitsatz: Die Treuhandanstalt darf im Rahmen ihrer Befugnisse nach § 20 b Abs. 2 PartG-DDR die fortdauernd rechtswidrige Nutzung ehemaliger Rechtsträgerobjekte "gesellschaftlicher Organisationen" durch eine verbundene juristische Person i. S. dieser Vorschrift auch dann beenden, wenn dies zur weitgehenden Einstellung des Gewerbebetriebes dieser juristischen Person führt. Ein Anfang 1990 geschlossener Vertrag, durch den eine Massenorganisation der ehemaligen DDR (FDJ) volkseigene Immobilien, welche in ihrer Rechtsträgerschaft standen, zur Nutzung einer GmbH überlassen hat, die im wesentlichen die private Gewinnerzielung verfolgt, verstieß gegen ein gesetzliches Verbot des damals geltenden DDR-Rechts und ist daher unwirksam.VG Berlin29.12.1992
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VG 26 A 748.92 - Verbundenheit; Gesamtvollstreckung; Verwalter; Treuhandanstalt; ParteienvermögenLeitsatz: 1. Zum Begriff der "Verbundenheit". 2. Der nach der Gesamtvollstreckungsordnung gerichtlich bestellte Verwalter über das Vermögen einer durch § 20 b des Parteiengesetzes der DDR (PartG-DDR) erfaßten juristischen Person verdrängt grundsätzlich die Treuhandanstalt in der Ausübung der ihr durch § 20 b Abs. 2 PartG DDR übertragenen treuhänderischen Befugnisse.VG Berlin07.12.1992
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VG 9 A 167.92 - Investitionsbescheid; Bonitätsprüfung: Investitionszweck; Ausschlußtatbestand; Berechtigtenstellung: Rückübertragungsausschluss; RestitutionsausschlussLeitsatz: Unrechtmäßiger Investitionsbescheid bei verspäteter Bonitätsprüfung des Investors.VG Berlin25.06.1992
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VG 6 A 322.90 - Schriftliche Verpflichtung des Sozialhilfeträgers; verschlossener Verwaltungsrechtsweg; Versprechen zur MietzinszahlungLeitsatz: Verpflichtet sich der Sozialhilfeträger gegenüber einem Vermieter schriftlich nach § 544 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative BGB zur Befriedigung des Anspruchs auf den fälligen Mietzins und auf die fällige Entschädi-gung, so ist - wenn sich aus der Form dieser Verpflichtung nichts anderes ergibt - für Klagen des Vermieters aus diesem Versprechen der Verwaltungsrechtsweg verschlossen.VG Berlin29.10.1992
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VG 1 A 235.91 - Straßenreinigungsentgelt; Äquivalenzprinzip; HärtefallLeitsatz: 1. Die Bemessung der Straßenreinigungsentgelte nach der Grundstücksgröße ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden und ver-stößt insbesondere nicht gegen das Äquivalenzprinzip. 2. Eine Ausnahmezulassung wegen unzumutbarer Härte nach § 5 Abs. 3 Straßenreinigungsgesetz scheidet auch dann aus, wenn durch die Neuregelung des Gesetzes eine erhebliche Steigerung der Entgelte (hier: 979 %) eintrat.VG Berlin27.10.1992
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VG 19 A 65.90 - Nachbarrechtsverhältnis; Privatstraße; FeuerwehrzufahrtLeitsatz: Ein Eigentümer kann im Verwaltungsprozeß von seinem Nachbarn nicht mehr an Rechtsbefolgung erzwingen, als er ihm gegenüber selbst einhält (hier: Zufahrt für Löschfahrzeuge der Feuerwehr).VG Berlin22.01.1992
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VG 19 A 34.92 - Allgemeines Wohngebiet; Verkaufsflächenobergrenze; Ladengeschäft; MischnutzungLeitsatz: 1. Ladengeschäfte im allgemeinen Wohngebiet müssen nach § 7 Nr. 8 b BO Bln. 1958 eine Verkaufsflächenobergrenze von ca. 700 qm einhalten. 2. Auf einem Baugrundstück im allgemeinen Wohngebiet sind auch mehrere gewerbliche Nutzungen (Läden, Gaststätten, Arztpraxen etc.) nach § 7 Nr. 8 b BO Bln. 1958 zulässig, sofern die Verträglichkeit mit der angrenzenden Wohnnutzung nach § 7 Nr. 5 BO Bln. 1958 gegeben ist.VG Berlin11.03.1992
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VG 19 A 248. 91 - Milieuschutz; Wohnungsbrand; ModernisierungLeitsatz: 1. Eine Erhaltungsverordnung aus Gründen des Milieuschutzes (§ 172 Abs. 1 Nr. 2 BauGB) erfaßt auch freigewordene Wohnungen, Gebäude oder Gebäudeteile. 2. Wird ein Miethaus aus Gründen, die der Vermieter nicht zu vertreten hat, von der Behörde für unbewohnbar erklärt (hier: Folgen eines Wohnungsbrandes), so kann das Interesse des Vermieters überwiegen, die Wohnungen kostengünstig neuzeitlichen Anforderungen anzupassen, sofern es sich nicht um eine Luxusmodernisierung handelt.VG Berlin03.06.1992