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  1. IV K 539/92 (VG) - Finanzierungszusage; Investitionsvorrang; Bonität eines Investors
    Leitsatz: Finanzierungszusagen eines Dritten sind nur dann geeignet, die wirtschaftliche Bonität eines Investors glaubhaft zu machen, wenn sie auf einem gegenüber demjenigen des Investors eigenständigen, wirtschaftlichen (wie z. B. bei Banken) oder auf einem öffentlichen Interesse (wie z. B. bei Subventionen) des Finanzgebers beruhen.
    VG Dresden
    09.12.1992
  2. 61 S 194/92 - Kündigung; Betriebsbedarf; Hauswartdienstwohnung; Alternativwohnung
    Leitsatz: 1. Bei einer Kündigung wegen Betriebsbedarfs für eine Hauswartdienstwohnung muß der neue Hauswart nicht angegeben werden. 2. Eine solche Kündigung kann jedoch unwirksam werden, wenn eine Alternativwohnung, die auch im 4. Obergeschoß liegen kann, später frei wird.
    LG Berlin
    10.12.1992
  3. 102 C 241/92 - Untervermietungserlaubnis; berechtigtes Interesse; Krankenhausaufenthalt; Rehabilitationsverfahren
    Leitsatz: Gesamtuntervermietung bei krankheitsbedingter längerer Nichtnutzung.
    AG Schöneberg
    10.12.1992
  4. V ZB 3/92 - Beschlussanfechtungsverfahren; Beschwerdeberechtigung kraft rechtlicher Beeinträchtigung des Beteiligten
    Leitsatz: Im Beschlußanfechtungsverfahren nach dem Wohnungseigentumsgesetz ist ein Beschwerdeführer, der den Anfechtungsantrag nicht gestellt hat, nur dann beschwerdeberechtigt, wenn er den Antrag im Zeitpunkt der Rechtsmitteleinlegung noch wirksam stellen könnte.
    BGH
    10.12.1992
  5. V ZR 204/91 - Grunddienstbarkeit; Baubeschränkung; Grundstückskaufvertrag; Sachmangel; Schadensersatz; Unvermögen; Mietausfall
    Leitsatz: Auch wenn von dem Eigentümer des herrschenden Grundstücks nicht zu erwarten ist, daß er von seinem Recht aus einer Grunddienstbarkeit (Baubeschränkung) Gebrauch macht, kann der Käufer des dienenden Grundstücks der Beschränkung Rechnung tragen und Ersatz des ihm dadurch entstehenden Schadens von dem Verkäufer verlangen.
    BGH
    11.12.1992
  6. 63 S 369/92 - Kündigung; Einkommensverhältnisse
    Leitsatz: Fristlose Kündigung des Vermieters nach unwahren Angaben des Mieters im Vorprozeß über seine Einkommensverhältnisse.
    LG Berlin
    11.12.1992
  7. V ZR 118/91 - Wohnungseigentum; Gemeinschaftseigentum; Aktivlegitimation des Wohnungseigentümers für Schadensersatzanspruch
    Leitsatz: a) Ohne einen ermächtigenden Eigentümerbeschluß ist ein einzelner Wohnungseigentümer grundsätzlich nicht berechtigt, einen den Wohnungseigentümern gemeinsam zustehenden Schadensersatzanspruch wegen der Beeinträchtigung des gemeinschaftlichen Eigentums gegen einen Dritten geltend zu machen (Bestätigung der bisherigen Senatsrechtsprechung, BGHZ 106, 222; 116, 392). b) Der einzelne Wohnungseigentümer kann zumindest einen auf eine Geldzahlung an sich selbst gerichteten Schadensersatzanspruch wegen der durch eine Einwirkung auf das gemeinschaftliche Eigentum verursachten Beeinträchtigung seines Wohnungseigentums gegen einen Dritten ohne Ermächtigung durch die Wohnungseigentümer geltend machen.
    BGH
    11.12.1992
  8. 16 C 495/92 - Lebensgemeinschaft; Räumungsanspruch; Misshandlung; positive Vertragsverletzung: Wohnungszuteilung
    Leitsatz: Der mißhandelte Partner einer nichtehelichen Gemeinschaft hat kei-nen Anspruch auf Räumung der gemeinsam gemieteten Wohnung gegen den anderen.
    AG Schöneberg
    15.12.1992
  9. 7 U 1930/92 - Vermögenszuordnung; Verwaltungsvermögen; Dienstgrundstück
    Leitsatz: 1. Zuordnung des ehemaligen volkseigenen Verwaltungsvermögens zu Bund und Ländern. 2. Fehlende Ermächtigung der DDR Ministerien zum Verkauf von Dienstgrundstücken in der Übergangszeit.
    KG
    15.12.1992
  10. 1 K 170/92 - Neubescheidung; Entziehungstatbestand; Berechtigter; Kettenerbausschlagung; Überschuldung
    Leitsatz: 1. Wird von einem Amt zur Regelung offener Vermögensfragen aufgrund dessen (fehlerhafter) Rechtsansicht ein Element des Entziehungstatbestandes überhaupt nicht geprüft, so kann das Gericht in entsprechender Anwendung des § 113 Abs. 5 Satz 2 VwGO den ablehnenden Bescheid aufheben und den Bekl. zur erneuten Bescheidung der Sache verpflichten. 2. Berechtigter i. S. des Vermögensgesetzes bei einer sog. Kettenerb-ausschlagung wegen Überschuldung (§ 1 Abs. 2 Vermögensgesetz) ist nur der zuerst Ausschlagende (bzw. dessen Rechtsnachfolger).
    VG Weimar
    16.12.1992