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Urteil Beschlussanfechtungsverfahren
Schlagworte
Beschlussanfechtungsverfahren; Beschwerdeberechtigung kraft rechtlicher Beeinträchtigung des Beteiligten
Leitsatz
Im Beschlußanfechtungsverfahren nach dem Wohnungseigentumsgesetz ist ein Beschwerdeführer, der den Anfechtungsantrag nicht gestellt hat, nur dann beschwerdeberechtigt, wenn er den Antrag im Zeitpunkt der Rechtsmitteleinlegung noch wirksam stellen könnte.
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