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Urteil Beschlussanfechtungsverfahren


Schlagworte

Beschlussanfechtungsverfahren; Beschwerdeberechtigung kraft rechtlicher Beeinträchtigung des Beteiligten

Leitsatz

Im Beschlußanfechtungsverfahren nach dem Wohnungseigentumsgesetz ist ein Beschwerdeführer, der den Anfechtungsantrag nicht gestellt hat, nur dann beschwerdeberechtigt, wenn er den Antrag im Zeitpunkt der Rechtsmitteleinlegung noch wirksam stellen könnte.

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