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Suchergebnis Urteilssuche (331 - 340 von 405)
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1 M 361/91 - Nachbarschutz; Mobilfunkstation; RücksichtnahmegebotLeitsatz: Kein Anspruch des Nachbarn, die Errichtung einer Mobilfunkstation zu verhindern.Niedersächsisches OVG21.04.1992
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20 REMiet 2/91 - Rechtskraftwirkung eines im Vorprozess ergangenen UrteilsLeitsatz: Das um einen Rechtsentscheid angegangene Gericht hat die Entscheidungserheblichkeit der vorgelegten Rechtsfrage zu verneinen und den Erlaß eines Rechtsentscheids abzulehnen, wenn das Landgericht bei der Vorlage eine Rechtsfrage (hier: die Rechtskraftwirkung eines im Vorprozeß der Parteien ergangenen Urteils) übersehen hat, die für den Rechtsstreit in der Weise erheblich ist, daß er entscheidungsreif wäre ohne Rücksicht darauf, wie die vorgelegte Rechtsfrage beantwortet wird. (RE abgelehnt)OLG Frankfurt03.07.1992
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20 REMiet 7/91 - Eigenbedarfskündigung; Realisierbarkeit des Eigennutzungswunsch; Kündigung; Umbau; BaugenehmigungLeitsatz: Kündigt der Vermieter wegen Eigenbedarfs im Sinne von § 564 b Abs. 2 Nr. 2 BGB und setzt der in der Kündigungserklärung angegebene Selbstnutzungswunsch Umbaumaßnahmen voraus, für die er eine Baugenehmigung braucht, so ist es für die Wirksamkeit der Kündigung grundsätzlich nicht erforderlich, daß bei Ausspruch der Kündigung die Baugenehmigung vorliegt. Wohl aber hat das Gericht bei der Prüfung, ob der Eigennutzungswunsch überhaupt ernsthaft verfolgt wird und ob die gekündigte Wohnung objektiv geeignet ist, den Selbstnutzungswunsch zu erfüllen, im Einzelfall der Frage nach der baurechtlichen Realisierbarkeit des Eigennutzungswunsches nachzugehen.OLG Frankfurt25.06.1992
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20 REMiet 4/91 - Rechtsentscheidvorlage; Schönheitsreparaturen; Formularklausel; Fristenklausel; Unwirksamkeit; InhaltskontrolleLeitsatz: Dem Bundesgerichtshof wird folgende Rechtsfrage zur Entscheidung vorgelegt: "Ist die vorformulierte Mietvertragsbestimmung, nach der der Mieter sich verpflichtet, die Schönheitsreparaturen, wenn erforderlich, mindestens aber in den in einem Fristenplan festgelegten Zeiträumen fachgerecht ausführen zu lassen, bei unrenoviert übergebenen Wohnungen entgegen dem Rechtsentscheid des OLG Stuttgart vom 17. Februar 1989 (8 REMiet 2/88) unter Berücksichtigung der Ausführungen des Bundesgerichtshofs in seinem Beschluß vom 11. Juli 1990 (VIII ARZ 1/90) auch dahin auslegbar, daß mit ihr eine erst ab Mietbeginn laufende Regelung getroffen worden ist mit der Rechtsfolge, daß die Mietvertragsbestimmung nicht stets nach § 9 AGBG un-wirksam ist?"OLG Frankfurt20.06.1992
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- 20 REMiet 6/91 - Divergenzvorlage; RechtsentscheidLeitsatz: Eine (Divergenz-) Vorlage des Landgerichts wird unzulässig, wenn die vorgelegte Rechtsfrage vor dem Erlaß des Rechtsentscheids durch das angerufene Oberlandesgericht durch einen Rechtsent-scheid des Bundesgerichtshofs im Sinne des Landgerichts beantwor-tet worden ist (hier: Auslegung des unbestimmten Rechtsbegriffs "allgemein üblicher Zustand" im Sinne von § 541 b Abs. 1 2. Halbsatz BGB).OLG Frankfurt a. M.25.06.1992
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20 REMiet 1/92 - Kündigung von Wohnraum, Zustimmung des Betriebsrats, WerkwohnungLeitsatz: Die in § 75 Abs. 2 Nr. 2 B PersVG und in § 87 Abs. 1 Nr. 9 BetrVG geforderte Zustimmung des Personal- oder Betriebsrats zur Kündigung von Wohnräumen ist Wirksamkeitsvoraussetzung für die Kündigung nur bis zur rechtswirksamen Auflösung des Dienst- oder Arbeitsverhältnisses.OLG Frankfurt/Main14.08.1992
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20 REMiet 1/91 - Satellitenempfang, Parabolantenne, Anspruch des Mieters auf InstallationLeitsatz: Der Mieter von Wohnraum kann grundsätzlich vom vermietenden Hauseigentümer, der nicht in demselben Haus wohnt, verlangen, daß er die baurechtlich zulässige, von einem Fachmann ausgeführte Installation einer möglichst unauffälligen, technisch geeigneten Parabolantenne an einem für den Empfang der Satellitenprogramme tauglichen Ort gestattet, an dem sie optisch am wenigsten stört, sofern a) das Haus weder eine Gemeinschaftsparabolantenne noch einen Breitbandkabelanschluß hat und ungewiß ist, ob ein solcher Anschluß verlegt werden wird, und b) der Mieter den Vermieter von allen dabei anfallenden Kosten und Gebühren freistellt.OLG Frankfurt/Main22.07.1992
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2 Ws (B) 579/92 OWiG - Zweckentfremdung; Unterbringung von FirmenmitarbeiternLeitsatz: Werden Wohnräume an eine Baufirma vermietet, die dort ihre Arbeitnehmer vorübergehend unterbringen will, kann darin eine verbotene Zweckentfremdung liegen.OLG Frankfurt/Main, Beschluß10.11.1992
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30 REMiet 6/91 - Kündigung wegen EigenbedarfsLeitsatz: Die Vorschrift des § 556 a Abs. 1 S. 3 BGB findet auf eine Kündigung des Vermieters gemäß § 564 b Abs. 4 S. 1 Ziffer 1 BGB Anwendung.OLG Hamm16.03.1992
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30 REMiet 4/92 - Teilinklusivmiete; Mieterhöhung; AusgangsmieteLeitsatz: 1. Sieht ein Wohnungsmietvertrag als Mietentgelt nur einen bestimmten Betrag (zuzüglich Heizungs /Warmwasserkosten) vor, ist dieser Betrag im Regelfall als (Teil-) Inklusivmiete zu verstehen, mit der auch umlagefähige Betriebskosten abgegolten sein sollen (Bestätigung des Rechtsentscheids des OLG Stuttgart, Leitsatz 1, vom 13. Juli 1983, NJW 1983, 2329). An diesen Betrag als (Teil-) Inklusivmiete ist bei der Mietzinserhöhung nach § 2 MHG anzuknüpfen. 2. Im übrigen wird der Erlaß eines Rechtsentscheids abgelehnt.OLG Hamm03.12.1992