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  1. I K 24/91 - Untätigkeitsklage
    Leitsatz: Begründete Untätigkeitsklage bei Nichtbearbeitung eines Antrages auf Rückgabe eines Grundstücks.
    VG Leipzig
    23.07.1992
  2. 1 D 146/92 - Teilungsunrecht; Rechtssicherheit; Nutzungsrechte; Machtmissbrauch; Unredlichkeit; Erwerber; Ausreiseverkauf; Zwangslage; Auswahlermessen; Kennenmüssen; Vergabepraxis; Kaufpreisvorteil
    Leitsatz: 1. Die Anwendung von § 290 ZGB auf Nutzungsrechte, deren Inhaber republikflüchtig waren, ist Teilungsunrecht. 2. Das Vermögensgesetz will Rechtssicherheit zugunsten der Bürger herbeiführen, als diese "nicht aufgrund des Umstandes, daß sie auf den Bestand der DDR und der dort geltenden Gesetze vertrauend sich diesen Vorschriften unterworfen haben und entsprechend diesen Vorschriften Rechte erwarben, generell ihre Rechte verlieren können sollen". 3. Der Umstand, daß der Erwerber als Arzt gefördert worden ist, erfüllt nicht das Merkmal des Machtmißbrauchs. 4. Ein Irrtum des Alteigentümers, sein in der DDR verbliebener Sohn werde das Anwesen später erwerben können, löst nicht die Unredlichkeit des Erwerbers aus. 5. Der Wille zum Ausreisen allein erfüllt nicht das Merkmal einer Zwangslage. Zwangslage ist mehr als nur der allgemeine Zwang, im System der "Diktatur des Proletariats" leben zu müssen. 6. Für die Frage, ob den Erwerbern ein besonders günstiger Kaufpreis eingeräumt worden ist, kommt es nicht darauf an, ob illegal ein höherer Preis zu erzielen gewesen wäre. 7. Zur Beurteilung des Auswahlermessens. 8. Zur Frage des Kennens oder Kennenmüssens einer von Formvorschriften abweichenden Vergabepraxis.
    VG Greifswald
    03.12.1992
  3. IV K 539/92 (VG) - Finanzierungszusage; Investitionsvorrang; Bonität eines Investors
    Leitsatz: Finanzierungszusagen eines Dritten sind nur dann geeignet, die wirtschaftliche Bonität eines Investors glaubhaft zu machen, wenn sie auf einem gegenüber demjenigen des Investors eigenständigen, wirtschaftlichen (wie z. B. bei Banken) oder auf einem öffentlichen Interesse (wie z. B. bei Subventionen) des Finanzgebers beruhen.
    VG Dresden
    09.12.1992
  4. II K 123/92 - Machtmissbrauch; Erbe; Vermögenseinziehung gegen Toten; besatzungsrechtliche Enteignung; besatzungshoheitliche Enteignung; Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Restitutionsausschluss; Rückübertragungsaussschluss; SMAD-Befehl Nr. 124; SMAD-Befehl Nr. 64
    Leitsatz: Die gegen einen Toten gerichtete Vermögenseinziehung geht ins Leere und stellt keine Maßnahme auf besatzungsrechtlicher oder besatzungshoheitlicher Grundlage dar. Die tatsächlich den Erben treffende Enteignung beruht demzufolge auf Machtmißbrauch.
    VG Dresden
    15.01.1992
  5. 1 K 337/91 (VG) - Überschuldung; Instandsetzungsbedarf; Unterhaltungskosten; nicht kostendeckende Mieten; Finanzierungsaufwand; Beleihungsgrenze; Wertermittlungsverfahren; Zeitwert des Grundstücks
    Leitsatz: Eine Überschuldung ist eingetreten, wenn die vom Eigentümer aufzubringenden notwendigen Unterhaltungskosten einschließlich des Instandsetzungsbedarfs einen Finanzierungsaufwand erfordert hätten, der den Zeitwert der Immobilie, gemessen an den gültigen Bewertungsgrundsätzen, überschritten hätte und innerhalb einer zumutbaren Zeit auch nicht durch die staatlich festgesetzten Mieten zu decken gewesen wäre.
    VG Dresden
    03.12.1992
  6. C 2 K 490/91 - Natur der Sache; rechtliche Unmöglichkeit; Rückübertragungsausschluss; Restitutionsausschluss; Ausschlusssgrund; Ausschließungsgrund; Erbengemeinschaft; Gesamthandseigentumsanteil
    Leitsatz: Die Rückgabe eines Grundstücks ist ausgeschlossen, weil unmöglich, wenn dazu eine bereits aufgelöste erbrechtliche Gesamthandsgemeinschaft nach § 400 ZGB wiederhergestellt werden müßte.
    VG Chemnitz
    29.10.1992
  7. 30 REMiet 6/91 - Kündigung wegen Eigenbedarfs
    Leitsatz: Die Vorschrift des § 556 a Abs. 1 S. 3 BGB findet auf eine Kündigung des Vermieters gemäß § 564 b Abs. 4 S. 1 Ziffer 1 BGB Anwendung.
    OLG Hamm
    16.03.1992
  8. 30 REMiet 4/92 - Teilinklusivmiete; Mieterhöhung; Ausgangsmiete
    Leitsatz: 1. Sieht ein Wohnungsmietvertrag als Mietentgelt nur einen bestimmten Betrag (zuzüglich Heizungs /Warmwasserkosten) vor, ist dieser Betrag im Regelfall als (Teil-) Inklusivmiete zu verstehen, mit der auch umlagefähige Betriebskosten abgegolten sein sollen (Bestätigung des Rechtsentscheids des OLG Stuttgart, Leitsatz 1, vom 13. Juli 1983, NJW 1983, 2329). An diesen Betrag als (Teil-) Inklusivmiete ist bei der Mietzinserhöhung nach § 2 MHG anzuknüpfen. 2. Im übrigen wird der Erlaß eines Rechtsentscheids abgelehnt.
    OLG Hamm
    03.12.1992
  9. 30 REMiet 2/91 - Mieterhöhung; Kappungsgrenze; Modernisierungskosten
    Leitsatz: Bezieht der Vermieter den Kostenaufwand für die Modernisierung einer preisfreien Mietwohnung dergestalt in ein Mieterhöhungsverfahren nach § 2 MHG ein, daß er Anhebung der Miete auf die Vergleichsmiete nach dem Standard der durch die Modernisierung verbesserten Wohnung verlangt, so sind die an sich materiell-rechtlich nach § 3 MHG umlagefähigen Modernisierungskosten bei der Berechnung der Kappungsgrenze des § 2 Abs. 1 Nr. 3 MHG auszuklammern.
    OLG Hamm
    30.12.1992
  10. VG 9 A 48.92 - Stichtagsregelung; redlicher Erwerb; Restitutionsausschluss; Rückübertragungsausschluss; Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund
    Leitsatz: Die Stichtagsregelung des § 4 Abs. 2 Satz 2 VermG verstößt nicht gegen höherrangiges Recht.
    VG Berlin
    16.06.1992